Süßware von Nucao wird als „gesund“ beworben
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Mit dem Schriftzug „Health Bar“ auf der Schauseite vermittelt die Firma Nucao eine „gesunde“ Süßware. Tatsächlich erfahren Käufer:innen aber nicht, was daran „gesund“ sein soll. Eine Information dazu ist aber vorgeschrieben, denn für Gesundheits-Werbung gelten strenge Regeln.
Die Firma sollte den Schriftzug „Health Bar“ für die Süßware entfernen.
Beschwerde
Ich möchte Sie auf ein Produkt aufmerksam machen, das ich kürzlich gekauft habe, die Matcha Strawberry Tafel von Nucao.
Auf der Verpackung wird mit dem Claim „Health Bar“ geworben. Aus meiner Sicht entsteht dadurch klar der Eindruck, dass es sich um ein gesundes Produkt handelt. Genau deshalb habe ich mich auch für den Kauf entschieden.
Nach einem Blick auf die Zutatenliste musste ich feststellen, dass die Tafel diesem Eindruck nicht gerecht wird. Die Zusammensetzung passt aus meiner Sicht nicht zu dem, was die Aufmachung suggeriert.
Verbraucher aus München vom 06.05.2026
Zum einen suggeriert die Beschriftung „nucao Health Bar Matcha Erdbeere“ auf der Schauseite vorn, es handele sich um einen gesunden Riegel. Die Zusammensetzung entspricht aber eher einer Süßware. Außerdem handelt es sich entgegen der Tafelform und der Abbildung auf der Verpackung nicht um Schokolade. Dazu müsste das Produkt weitere Kakaobestandteile außer Kakaobutter enthalten.
Verbraucherin aus Münster vom 06.05.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Der Begriff „Health Bar“ ist gesundheitsbezogen. Eine Angabe, was an der Süßware „gesund“ sein soll, fehlt aber.
Darum geht’s:
Auf der Schauseite des Produktes steht der Firmenname Nucao sowie der Schriftzug „Health Bar Matcha“. Der englische Begriff „Health“ steht für Gesundheit.
Abgebildet ist ein Stück des Produktes, das eine rote und eine grüne Schicht zeigt. Die Form des Produktes entspricht einer Tafel Schokolade.
Auf der Rückseite bezeichnet die Firma das Produkt als „Bio-Kakaobutterhaltige Zubereitung mit Erdbeerstückchen und Matchapulver“. An erster Stelle des Zutatenverzeichnisses stehen Rohrzucker und Kakobutter mit 31 Prozent. 3,7 Prozent stammen von der Erdbeere und 1 Prozent Matcha. Das Produkt enthält keine Kakaomasse.
Laut den Nährwertangaben liegt der Zuckergehalt bei 49 Prozent.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Handelsmarken oder Markennamen, die als nährwert- oder gesundheitsbezogene Angabe aufgefasst werden können, müssen die Vorgaben der Health-Claims-Verordnung (HCVO) erfüllen. Sie sind nur erlaubt, wenn sie in direktem Zusammenhang mit einer zugelassenen gesundheitsbezogenen Angabe erklärt werden.
Die Bezeichnung „Schokolade“ ist in der Kakaoverordnung geregelt. Danach ist „Schokolade“ ein Kakaoerzeugnis, das mindestens 35 Prozent Gesamtkakaotrockenmasse, davon mindestens 18 Prozent Kakaobutter und mindestens 14 Prozent fettfreie Kakaotrockenmasse enthält.
Für verschiedene Schokoladenarten gibt es spezielle Vorgaben, beispielsweise für weiße Schokolade. Diese muss neben Kakaobutter noch 14 Prozent Milchbestandteile enthalten.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
So geht es nicht: Der englische Begriff „Health“ steht für Gesundheit. Mit dem Schriftzug „Health Bar“ auf der Verpackung vermittelt die Firma einen Bezug zur Gesundheit. Die Werbung mit Gesundheit ist nach der HCVO aber streng geregelt. Das bedeutet in diesem Fall: Verbraucher:innen müssen erfahren, was an dem Produkt, in diesem Fall der Süßware, gesund sein soll: Eine nach der Verordnung zugelassene gesundheitsbezogene Angabe muss auf der Packung stehen. Es ist aber keine vorhanden.
Zusätzlich ist der Fachredaktion von Lebensmittelklarheit die Werbung für das Produkt auf der Internetseite aufgefallen. Dort steht mehrfach der Begriff „Schokolade“, obwohl das Produkt die rechtlichen Vorgaben für eine Schokolade nicht erfüllt.
Fazit:
Die Firma sollte den Schriftzug „Health Bar“ entfernen und das Produkt auf der Website nicht als Schokolade bezeichnen.
Stellungnahme der The Nu Company GmbH, Leipzig
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 3. Juni 2026 hat der Anbieter nicht reagiert.








