Mybacs wirbt unseriös mit „bewiesenem“ Gewichtsverlust auf Facebook
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Firma Mybacs bietet das Nahrungsergänzungsmittel Dietbacs an, von dem täglich eine Kapsel einzunehmen ist. Auf Facebook wirbt die Firma mit einem „signifikanten Gewichtsverlust“, der „wissenschaftlich bewiesen“ sein soll. Sie verspricht außerdem, dass Heißhungerattacken reduziert und die Fettverbrennung unterstützt wird. Das kann die Kapsel aber nicht leisten – und die Firma darf auch nicht mit solchen Versprechen werben.
Die Firma Mybacs sollte Anzeigen mit unzulässigen Aussagen in den sozialen Medien für ihr Nahrungsergänzungsmittel entfernen.
Beschwerde
Bei dieser Anzeige zu mybacs Dietbacs vermute ich falsche Health Claims. Sie schreiben von einer wissenschaftlich bewiesenen, signifikanten Gewichtsabnahme.
Verbraucherin aus Bad Tölz vom 24.09.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Unseriöse Werbung mit leeren Versprechen: Signifikanter Gewichtsverlust, reduzierte Heißhungerattacken und Unterstützung der Fettverbrennung.
Darum geht’s:
Die Firma Mybacs bietet das Nahrungsergänzungsmittel Dietbacs an. Auf Facebook wirbt sie dafür mit folgenden Aussagen:
- „Signifikanter Gewichtsverlust mit Dietbacs. Wissenschaftlich bewiesen“
- „Mit Dietbacs unterstützt du deinen Körper effektiv bei der Gewichtsreduktion und verbesserst deine Darmflora für nachhaltige Erfolge.“
- „Die Vorteile von Dietbacs auf einen Blick:
- Reduziert Heißhungerattacken
- Fördert eine gesunde Verdauung und den Stoffwechsel
- Unterstützt die Fettverbrennung
- Reich an natürlichen Probiotika und Ballaststoffen
- Sorgt für ein langanhaltendes Sättigungsgefühl“
• „Warte nicht länger – jetzt ist die Zeit, deine Wohlfühlfigur zu erreichen!“
Laut Website Mybacs.com enthalten die Kapseln Bakterienstämme, Weißen Maulbeerblattextrakt, Chrom und Bitterorangen-Extrakt.
Das ist geregelt:
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln und in der Werbung. Um mit gesundheitlichen Wirkungen werben zu dürfen, müssen die Aussagen wissenschaftlich nachgewiesen und zugelassen sein. Die wissenschaftlichen Studien überprüft die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Auf Grundlage dieser Prüfungsergebnisse lässt die EU-Kommission die Aussage zu oder verbietet sie. Für Aussagen zu Pflanzenstoffen ist das Verfahren überwiegend noch nicht abgeschlossen – sie sind „on hold“. Unter bestimmten Bedingungen dürfen Firmen solche Pflanzenstoffe für die Gesundheit bewerben, wenn die Wirkung wissenschaftlich nachgewiesen ist. Wird ein gesamtes Produkt beworben, so müssen die gesundheitsbezogenen Angaben dafür zugelassen sein.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Eine Kapsel am Tag und die Pfunde schmelzen. Immer wieder bewerben Firmen ihre Nahrungsergänzungsmittel mit unrealistischen Wirkungen. Die Health-Claims-Verordnung hat solchen unhaltbaren Aussagen einen Riegel vorgeschoben und verbietet rigoros alle unbewiesenen Behauptungen. Daran sollte sich auch Mybacs halten. Es nützt der Firma nichts, wenn für enthaltene Pflanzenstoffe Gesundheitsangaben beantragt und noch nicht abschließend bewertet wurden. Denn Mybacs bewirbt die Kapseln als solches mit einer „signifikante Gewichtsabnahme“. Dafür hätte die Firma den Nachweis erbringen müssen, um eine Zulassung zu erhalten. Das gilt auch für die weiteren Werbeaussagen zu Verdauung, Stoffwechsel und Blutzuckerspiegel.
Zusätzlich ist der Redaktion von Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass auch auf der Website der Firma viele kritische Werbeaussagen stehen.
Fazit:
Die Firma Mybacs sollte die unzulässigen Aussagen für ihr Nahrungsergänzungsmittel entfernen – auch auf ihrer Website.
Stellungnahme der Mybacs AG, Zug Schweiz
Kurzfassung:
Wir danken für den Hinweis zu den Health Claims von Dietbacs®. Die Facebook-Anzeige wurde entfernt.
Aussagen zum Inhaltsstoff Reducose® werden durch wissenschaftliche Studien entsprechend gestützt. Zudem ist ein botanischer Health Claim zu Morus alba aktuell „on hold“ und kann nach Kenntnisstand genutzt werden. Auf die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorgaben wird geachtet.
Ergebnis
Die Firma Mybacs gibt an, die Facebook-Anzeige entfernt zu haben. Der ursprüngliche Beitrag ist zwar inaktiv. Derselbe Werbetext steht jetzt aber in einem anderen Werbebeitrag.
Lebensmittelklarheit hat die Lebensmittelüberwachung über die Werbung informiert.







