Das ärgert beim Einkauf:

Nahrungsergänzungsmittel „Keto Burn Night Mode“ verspricht Abnehmen über Nacht

Mit dem Namen „Keto Burn Night Mode“ und Aussagen wie „Dein Body Workout für die Nacht“ weckt das Angebot der Shop-Apotheke falsche Erwartungen an das Nahrungsergänzungsmittel.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Der Online-Shop shop-apotheke.com bot im Mai 2026 unter anderem das Produkt „Enolenia Keto Night Burn“ an. Die Werbung für das Nahrungsergänzungsmittel lautete beispielsweise „Dein Body Workout für die Nacht“, „Ergänzung für Ihre Diät & Ziele beim Abnehmen“ und „Der erste Keto Burn – Für die Nacht“. Die Aussagen wiesen darauf hin, dass sich das Produkt für eine Gewichtsabnahme im Schlaf eignet. Sowohl die Produktinformationen als auch die Kundenbewertungen verstärkten diesen Eindruck. Nahrungsergänzungsmittel können aber keinen Gewichtsverlust über Nacht bewirken. Fraglich ist auch, welche Substanz für die Wirkung verantwortlich sein soll. 
Die angeschriebene Shop-Apotheke teilte mit, das Angebot sei entfernt. Praktisch zeitgleich tauchte jedoch unter dem Namen „Keto Burn Night Mode“ das fast identische Angebot derselben Firma Smart7 auf. Das ist dreist!
Die Shop-Apotheke sollte auch dieses und vergleichbare Angebote, die eine Gewichtsreduktion über Nacht versprechen, aus ihrem Shop entfernen. Darüber hinaus sollte sie generell die Produkte der Firma prüfen, bevor sie sie auf ihren Seiten anbietet. 

Das Produktangebot Enolenia Keto Night Burn wirkt auf mich, als ob ich damit im Schlaf abnehmen kann, als Alternative zu chemischen Abnehmmitteln und Fettverbrennern. Dabei ist es ein Nahrungsergänzungsmittel. Absolut unverschämt, was die Shop Apotheke hier anbietet.
Verbraucherin aus Stuttgart vom 01.05.2026

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Das Angebot „Enolenia Keto Night Burn“ beziehungsweise „Keto Burn Night Mode“ weckt falsche Erwartungen, was das Nahrungsergänzungsmittel bewirken kann. Dafür sorgen Bilder, Texte und passende Kundenbewertungen. Zusammen vermitteln sie eine Gewichtsabnahme über Nacht. Die kann das Produkt aber gar nicht leisten.

Darum geht’s:

Die Shop-Apotheke bot im Mai 2026 unter anderem das Produkt „Enolenia Keto Night Burn“ zum Kauf an. Auf der Schauseite der abgebildeten Verpackung stand „Keto Night Burn“. Die Bezeichnung auf dem Etikett der Rückseite lautete „Nahrungsergänzungsmittel mit Melatonin & Cholin“.

Die Galerie unterhalb der Produktabbildung zeigt unter der Überschrift „Der erste Keto Burn – für die Nacht“ eine Frau in einem Bett. Ein anderes Bild zeigte eine joggende Frau in Sportkleidung neben einer Dame in Schlafkleidung, welche eine ähnliche Körperhaltung wie die Sportlerin hat. Folgende Aussagen standen dabei:

  • „Ergänzung für Ihre Diät & Ziele beim Abnehmen.“
  • „Mit Melatonin & Cholin Bitartrat unterstütze deinen Fettstoffwechsel – Auch bei Nacht“ 
  • „Dein Body Workout für die Nacht!“

Auf der Plattform hatte das Produkt folgende „Kundenbewertungen“:

  • „[…] ich habe das Gefühl, dass es mein Abnehmen unterstützt wird. Bin sehr zufrieden! Würde es auf jeden Fall empfehlen!“
  • „Die Wirkung der Tabletten ist zufriedenstellend, mein Schlaf ist viel erholsamer und ich meine auch das die Hüften schlanker werden nach 8 Tagen werde es wieder kaufen die Verträglichkeit ist sehr gut.“

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit hin hat die Shop-Apotheke das Angebot „Keto Night Burn“ aus dem Sortiment entfernt. Zeitgleich tauchte das praktisch identische Angebot der Firma Smart7 mit leicht geändertem Produktnamen „Keto Burn Night Mode“ auf. Die Zusammensetzung ist identisch und die Werbung variiert nur minimal. Einziger Unterschied sind die Bewertungen. Sie enthalten nur noch positive Erfahrungen zur Schlafqualität anstatt ebenfalls auch zum Erfolg des Produktes fürs Abnehmen.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften oder die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben. Unternehmen dürfen nur damit werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.  

Folgende Angabe ist für Cholin zugelassen: 

„trägt zu einem normalen Fettstoffwechsel bei“

Wenn ein Lebensmittel aus mehreren Zutaten insgesamt gesundheitsbezogen beworben wird, muss für dieses Lebensmittel ein Antrag gestellt, der Claim positiv bewertet und zugelassen sein. Das ist für das Produkt „Enolenia Keto Night Burn“ nicht der Fall.

Der ALS hat im Jahr 2025 beschlossen: Kundenbewertung sind dem Inverkehrbringer grundsätzlich zuzurechnen, sofern sie auf der eigenen Webseite veröffentlicht werden. So haben auch das Landgericht Bochum und das Landgericht Frankfurt im Jahr 2024 entschieden. Dagegen sind Kundenbewertungen auf Online-Handelsplattformen laut einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2020 dem Hersteller nicht zuzurechnen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Zu schön, um wahr zu sein: Es gibt bisher kein Nahrungeergänzungsmittel das eine Gewichtsabnahme über Nacht bewirkt. Um mit solchen Wirkungen werben zu dürfen, müssten sie wissenschaftlich nachgewiesen sein. Das ist nicht der Fall. Auch die zugelassene gesundheitsbezogene Angabe für Cholin ist weit entfernt von den Wirkungen, die für die Produktangebote vermittelt werden. Die Werbung ist vollkommen unseriös. Das Produktangebot vermeintlich zu entfernen, aber das gleiche mit leicht abgewandeltem Namen anzubieten, ist einfach nur dreist. 

Fazit:

Die Shop-Apotheke sollte auch dieses und vergleichbare Angebote, die eine Gewichtsreduktion über Nacht versprechen, aus ihrem Shop entfernen. Darüber hinaus sollte sie generell die Produkte der Firma prüfen, bevor sie sie auf ihren Seiten anbietet. 

Stellungnahme der Shop-Apotheke Service B.V., NL-Sevenum

Auszug aus der Stellungnahme:
Zunächst weisen wir darauf hin, dass es sich hierbei nicht um ein Produktangebot von Shop Apotheke, sondern um ein Marktplatzprodukt handelt. Wir haben den Marktplatzverkäufer bereits über die Unzulässigkeit der Produktbezeichnung, diverser Werbeaussagen auf der Packung und der Produktdetailseite sowie der Gesamtdarstellung informiert und selbst die erforderlichen Schritte veranlasst.

Ergebnis

Das Produktangebot „Keto Night Burn“ wurde im Juli 2026 durch ein praktisch identisches Angebot „Keto Burn Night Mode“ derselben Firma Smart7 ersetzt. Die Kritik an der Werbung besteht unverändert.
Im August 2026 gab es unter dem Namen „Enolenia Keto Night“ noch ein weiteres Produkt der Firma Smart7, dessen Verpackung fast identisch gestaltet ist. Es ist mit den Charts des Produktes „Keto Night Burn“ beworben.
Lebensmittelklarheit hat die Lebensmittelüberwachung über die Produktangebote informiert.