Das ärgert beim Einkauf:

Laekker Blätterteig-Apfeltaschen

Die Aufmachung lässt eine klare Angabe zum Apfelgehalt erwarten.
getaeuscht

Die Blätterteig-Apfeltaschen werben auf der Schauseite mit einer Apfelfüllung und abgebildeten Äpfeln. Allerdings enthalten die Apfeltaschen keine aus Apfelstücken hergestellte Füllung, sondern lediglich 2,7 Prozent getrocknete Äpfel und eine unbekannte Menge „Apfelkonzentrat“. Der tatsächliche Gehalt an Apfel bleibt unklar. Der Anbieter sollte bereits auf der Schauseite den Gehalt an Apfel im Gesamtprodukt eindeutig kennzeichnen.

Zu sehen auf der Verpackung sind Äpfel, außerdem steht da die Bezeichnung Apfeltaschen und es wird mit einer Apfelfüllung geworben. In der Zutatenliste entdecke ich, dass die Apfelfüllung aus nur 2,7 Prozent getrockneten Äpfeln besteht, nebst Zucker und Apfelsaftkonzentrat [Anmerkung der Redaktion: In der Zutatenliste steht Apfelkonzentrat]. Ich bin richtig enttäuscht und fühle mich veräppelt, im wahrsten Sinne des Wortes. […] hier wurde an der falschen Stelle gespart.
Verbraucherin aus Berlin vom 22.07.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Mit den vorhandenen Angaben lässt sich die tatsächliche Menge der verwendeten Äpfel für die Apfeltaschen nicht nachvollziehen. Hier fehlt eine klare Kennzeichnung.

Darum geht's:

Die Abbildung auf der Schauseite zeigt zwei ganze Äpfel und ein Apfelviertel. Der Anbieter bezeichnet das Produkt als „Blätterteig-Apfeltaschen“ und wirbt mit der Apfelfüllung. Die Zutatenliste listet neben 75 Prozent Teig, 20 Prozent Apfelfüllung und fünf Prozent Hagelzucker auf. Die Zutaten der Apfelfüllung sind in Klammern aufgelistet. Die Füllung besteht in absteigender Reihenfolge aus Zucker, Wasser, Apfelkonzentrat, 2,7 Prozent getrocknete Äpfel, Zitronenkonzentrat sowie weiteren Zutaten.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Dieser Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.
Des Weiteren schreibt die Verordnung Mengenangaben für Zutaten vor, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt sind oder die durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Aufmachung der Schauseite lässt maßgebliche Mengen von Apfelstücken in der Füllung erwarten. Wenn Verbraucher:innen feststellen, dass die Apfelfüllung an erster Stelle Zucker aufführt und lediglich aus geringen Mengen verarbeiteter Apfelerzeugnisse besteht, können sie verständlicherweise verärgert sein.

Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass Verbraucher:innen nicht erfahren, wieviel Apfel tatsächlich im Produkt steckt. Aus den Angaben „2,7 % getrocknete Äpfel“ und „Apfelkonzentrat“ lässt sich der Apfelanteil in den Apfeltaschen nicht nachvollziehen. Es ist weiterhin nicht klar, ob sich die Mengenangabe auf die Füllung oder das Endprodukt bezieht. Ebenso ist „Apfelkonzentrat“ nicht verständlich und daher aus unserer Sicht keine zulässige Bezeichnung für die Zutat.

Fazit:

Der Anbieter sollte bereits auf der Schauseite den Gehalt an Apfel im Gesamtprodukt eindeutig kennzeichnen.

Stellungnahme der B + F Bakery & Food GmbH, Salzkotten

Kurzfassung

Bei den Laekker Blätterteig-Apfeltaschen handelt es sich um Blätterteig mit 21 % Apfelfruchtfüllung. Der tatsächliche Apfelanteil liegt bei ca. 7 % im Endprodukt. Bisher wurde die Verkehrsfähigkeit des Layouts vom Labor bestätigt. Nichtsdestotrotz werden wir entsprechende Anpassungen am Layout vornehmen.

Ergebnis

Das Unternehmen kündigt an, das Layout der Verpackung zu überarbeiten. Zukünftig soll besser über den tatsächlichen Apfelanteil informiert werden. Ein Foto des überarbeiteten Layouts liegt Lebensmittelklarheit bisher nicht vor.