Das ärgert beim Einkauf:

Krüger Chai Latte weniger süß

Weniger Zucker enthält der Chai Latte hauptsächlich durch eine geringere Pulvermenge für die Zubereitung einer Portion.
getaeuscht

Der Hersteller bewirbt den Chai Latte Vanille-Zimt auf der Schauseite mit dem Hinweis „weniger süß“. Im Vergleich zur klassischen Variante ist der Zuckergehalt der Variante „weniger süß“ pro Portion tatsächlich deutlich geringer. Allerdings erreicht der Hersteller den geringeren Zuckergehalt pro Portion hauptsächlich durch die von 25 auf 14 Gramm deutlich reduzierte Pulvermenge pro Portion, was Verbraucher:innen erst bei genauem Hinsehen auf der Verpackungsseite erfahren. Zusätzlich verwendet der Hersteller eine Rezeptur ohne Haushaltszucker. Stattdessen steht in der Zutatenliste an erster Stelle Süßmolkenpulver. Dieses enthält von Natur aus jedoch auch zirka 70 Prozent Zucker.
Der Anbieter sollte auf die Angabe „weniger süß“ verzichten, wenn er dies hauptsächlich durch die Reduzierung der Pulvermenge erreicht und das Produkt zudem nicht die Vorschriften für die Angabe „zuckerreduziert“ erfüllt.

Der Chai Latte Vanille-Zimt von Krüger, weniger süß, ist fast das gleiche Produkt wie die Classic Variante zum gleichen Preis mit 50 % des Inhaltes und die Firma bezeichnet dies als weniger süß!
14 Gramm statt 25 Gramm Pulver pro Tasse: Klar ist es weniger süß – es schmeckt nach nichts!
Verbraucherin aus Flensburg vom 01.11.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Hersteller wirbt mit „weniger süß“, obwohl er diese Eigenschaft hauptsächlich durch die Reduktion der Pulvermenge in einer Portionspackung erreicht. Pro 100 Gramm enthält die Variante „weniger süß“ nur 17 Prozent weniger Zucker. Sie erfüllt damit nicht die Vorschriften für die Angabe „zuckerreduziert“.

Darum geht’s:

Krüger bietet zwei Varianten der Sorte Chai Latte Vanille Zimt an. Die Schauseiten beider Varianten sind nahezu gleich gestaltet. Beide Verpackungen sind gleich groß und geben zehn Portionen als Inhalt an. Die Schauseiten unterscheiden sich durch die Hintergrundfarbe und die Angabe „weniger süß“. 
Die Verpackungsseite nennt die jeweiligen Füllmengen. Die Füllmenge der klassischen Variante beträgt 250 Gramm aufgeteilt auf 10 Portionen à 25 Gramm Pulver. Die Füllmenge der Variante „weniger süß“ ist mit 140 Gramm deutlich geringer. Die Menge ist aufgeteilt auf 10 Portionen à 14 Gramm Pulver. Damit enthält diese Packung 44 Prozent weniger Chai Latte. 
Auf den Verpackungsseiten sind die Nährwerttabellen zu finden. Danach enthält die klassische Variante 18 Gramm Zucker pro zubereiteter Portion à 150 Milliliter. Der Zuckergehalt pro 100 Gramm beträgt 71,9 Gramm. Der Zuckergehalt der Variante „weniger süß“ beträgt pro zubereiteter Portion 8,3 Gramm Zucker. Der Zuckergehalt pro 100 Gramm beträgt 59,4 Gramm. Der Zuckergehalt pro Portion ist um 54 Prozent der Gehalt pro 100 Gramm lediglich um 17 Prozent reduziert.
Die Zutatenliste der Variante „weniger süß“ führt „Zucker“ im Gegensatz zur klassischen Variante nicht in der Zutatenliste auf. Stattdessen listet die Zutatenliste „Süßmolkenpulver“ an erster Stelle auf. Süßmolkenpulver enthält von Natur aus mehr als 70 Prozent Zucker.


Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Die Europäische Health Claims-Verordnung (HCVO) über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben schreibt vor, dass Hersteller nur dann mit dem Nährwert eines Lebensmittels werben dürfen, wenn ihre Produkte exakte Vorgaben einhalten. Nach der Verordnung ist beispielsweise die Angabe „reduzierter Zuckergehalt“ sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, nur zulässig, wenn das Produkt mindestens 30 Prozent weniger Zucker gegenüber einem vergleichbaren Lebensmittel enthält. Auch die Angaben „ohne Zuckerzusatz“ „zuckerarm“ und „zuckerfrei“ sind an Voraussetzungen gebunden. Die Angabe „weniger süß“ dagegen ist in der Verordnung nicht geregelt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Ärger der Verbraucherin aus unserer Sicht mehr als verständlich. Erst auf der Verpackungsseite erfährt sie, dass die „weniger süße“ Variante des Getränks mit 44 Prozent weniger Pulver hergestellt wird. Damit geht zwangsläufig ein entsprechend geringerer Zuckergehalt pro Portion einher. Die Zutatenliste und der Vergleich der Zuckermengen pro 100 Gramm zeigen, dass der Hersteller durch seine Rezepturänderung nur eine Zuckerreduktion von 17 Prozent erzielt. Der „Chai-Latte-weniger süß“ enthält damit nach wie vor viel Zucker. So erhalten Verbraucher:innen beim weniger süßen Pulver in erster Linie weniger Inhalt für denselben Preis. 

Fazit:

Der Anbieter sollte auf die Angabe „weniger süß“ verzichten, wenn er dies hauptsächlich durch die Reduzierung der Pulvermenge erreicht und das Produkt zudem nicht die Vorschriften für die Angabe „zuckerreduziert“ erfüllt.

Stellungnahme der Krüger GmbH & Co. KG, Bergisch Gladbach

Kurzfassung:

Es tut uns sehr Leid, dass Sie enttäuscht sind. Hierbei handelt es sich aber nur um zwei unterschiedliche Rezepturen und daher auch Grammaturen: Die Sorten „Classic“ und „weniger süß“ bieten zwar dieselbe Geschmacksrichtung, die Sorte „weniger süß“ enthält aber z.B. keinen Haushaltszucker und weniger Schwarztee-Extrakt und Magermilchpulver pro Portion.