So haben Hersteller reagiert:

Knorr entfernt widersprüchliche Werbung zu Geschmacksverstärkern

Änderung: Der Anbieter hat die Werbung mit dem Verzicht auf Geschmacksverstärker auf knorr.com geändert, denn auf die Kräuterlinge trifft sie nicht zu
Geändert

Die Werbung auf knorr.com erweckte den Eindruck, alle Produkte von Knorr seien frei von Geschmacksverstärkern, doch auf die „Kräuterlinge“ trifft das nicht zu. 
Der Anbieter hat die widersprüchliche Werbung geändert.

Knorr wirbt auf dem Produkt mit einem Versprechen „Ohne Farbstoffe und ohne Konservierungsstoffe lt. Gesetz“, vegan und mit nachhaltig angebauten Kräutern. Vor dem Kauf schaute ich noch auf der Homepage von Knorr nach dem Produkt. Unter den FAQ´s fand sich folgende Information: „Enthalten Knorr Produkte Geschmacksverstärker? Bei der Herstellung unserer KNORR Produkte verzichten wir auf den Einsatz von Geschmacksverstärkern in Form von Zusatzstoffen.“
Daher ging ich davon aus, dass das für alle Produkte von Knorr gilt, also auch die Kräuterlinge.
Als es geliefert wurde, sah ich zu meinem Entsetzen, dass jedoch Geschmacksverstärker angegeben waren, Mononatriumglutamat, Dinatriuminosinat und Dinatriumguanylat. […]
Verbraucherin aus Berlin vom 27.01.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Die Werbung mit dem Verzicht auf Geschmacksverstärker auf knorr.com erweckt den Eindruck, alle Knorr-Produkte seien frei von geschmacksverstärkenden Zusatzstoffen. Die Zutatenliste der Kräuterlinge zeigt aber, dass das Produkt drei verschiedene Geschmacksverstärker enthält. Der Anbieter sollte die widersprüchliche Werbung entfernen.

Darum geht’s:

Auf dem Etikett der „Knorr Kräuterlinge zum Streuen – Gartenkräuter“ wirbt der Anbieter mit dem Hinweis „Ohne Farbstoffe und ohne Konservierungsstoffe lt. Gesetz“. Auf der Seite knorr.com ist unter „FAQ – Enthalten Knorr Produkte Geschmacksverstärker?“ folgender Satz zu finden: „Bei der Herstellung unserer KNORR Produkte verzichten wir auf den Einsatz von Geschmacksverstärkern in Form von Zusatzstoffen.“ Tatsächlich stehen in der Zutatenliste der Kräuterlinge die Geschmacksverstärker Mononatriumglutamat, Dinatriuminosinat und Dinatriumguanylat.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Werbung mit dem Verzicht auf Geschmacksverstärker auf knorr.com erweckt den Eindruck, alle Knorr-Produkte seien frei von geschmacksverstärkenden Zusatzstoffen. Doch das trifft auf die Kräuterlinge nicht zu. Verstärkt wird der Eindruck durch die starke Nachhaltigkeitswerbung auf verschiedenen Seiten der Website. Unter anderem wirbt das Unternehmen damit, dass seine Zutaten „unter freiem Himmel“ angebaut werden.

Fazit: 

Der Anbieter sollte auf die widersprüchliche Werbung verzichten.

 

Stellungnahme der Unilever Deutschland GmbH, Hamburg

Kurzfassung:

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir hatten den Fehler bereits bemerkt und den Text aktualisiert: 
„Bei der Herstellung unserer KNORR Produkte verzichten wir in Deutschland weitgehend auf den Einsatz von geschmacksverstärkenden Zusatzstoffen. Ausnahmen sind wenige Produkte, bei denen viele unserer Kund*innen Wert auf die gewohnte Rezeptur legen, wie einige Bouillons und Produkte zum Würzen. Sie sind erkennbar im Zutatenverzeichnis unter der Bezeichnung „Geschmacksverstärker“.