Das ärgert beim Einkauf:

Kellogg's Urlegenden Crunchy Müsli

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Werbung mit „Urlegenden und Urkorn“ lässt auf eine andere Zusammensetzung des Müslis hoffen
getaeuscht

Das „Crunchy Müsli“ wirbt mit Hinweisen wie „Urlegenden“ und „Urkorn“. Die nach allgemeiner Auffassung als „Urgetreide“ bezeichneten Getreidesorten sind im Produkt nicht enthalten. Der Hersteller sollte diese Werbung entfernen.

Die Hauptbestandteile sind nicht "Urgetreide", sondern Hafer, Zucker, Gerste und Palmöl.
Verbraucherin aus Antrifttal vom 05.09.2016

Darum geht’s:

Das Produkt heißt „Kellogg’s Urlegenden Crunchy Müsli“ ergänzt durch den Hinweis auf Roggen, Chia-Samen, Sultaninen & Kürbiskerne. Die Schauseite weist zudem in einem Logo auf „Urkorn“ hin. Auf der Rückseite steht unterhalb des Logos zu „Urkorn“: „Bereits zu Urzeiten gaben Menschen ihren heldenhaften Legenden Urgetreide, um sie mit energiereicher Nahrung zu versorgen.“ Urgetreide wird demzufolge als Zutat besonders hervorgehoben.

Die Zutatenliste nennt die Getreidesorten Hafer, Gerste und Roggen.

Die nach allgemeinem Verständnis zu den so genannten Urgetreide zählenden Sorten Einkorn, Emmer und Kamut sind im Müsli nicht enthalten.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie beispielsweise die Zusammensetzung. Dieser Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

Der Begriff „Urgetreide“ ist gesetzlich nicht definiert. In Fachkreisen werden darunter Getreidearten wie Emmer, Einkorn und Kamut verstanden. Teilweise wird auch der Waldstaudenroggen als Ur-Roggen dazu gezählt. Es handelt sich um Getreidearten, die vor der industriell geprägten Kultivierung von Getreide angebaut wurden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Auch ohne das Wissen, welche Getreidesorten üblicherweise unter dem Begriff „Urgetreide“ zusammengefasst werden, suggeriert „Urgetreide“, dass sich das Müsli aus ursprünglichen Getreidesorten zusammensetzt. Das Zutatenverzeichnis des „Urlegenden Crunchy Müsli“ enthält keine der, nach allgemeiner Auffassung, als „Urgetreide“ bezeichneten Getreidearten. Das Müsli unterscheidet sich kaum von anderen verkehrsüblichen Müslis. Verbraucher können sich deshalb durch die Urgetreide-Werbung getäuscht sehen.

Fazit:

Wirbt ein Müsli mit Begriffen wie „Urkorn“ und „Urgetreide“, sollten ursprüngliche Getreidearten in wertbestimmenden Mengen enthalten sein. Andernfalls sollte der Hersteller diese Werbung entfernen.

Stellungnahme der Kellogg Deutschland GmbH, Hamburg

Da es keine lebensmittelrechtliche Definition des Begriffes „Urgetreide“ gibt, haben wir ein unabhängiges Forschungsinstitut damit beauftragt, verschiedene Cerealien und Pseudocerealien auf ihre Eignung für ein Urkorn-Produkt zu bewerten. Wichtige Kriterien waren insbesondere:

  1. Entwicklung der Getreidesorte durch natürliche Selektion und
  2. Das diese Getreidesorten keinen wesentlichen Bestandteil der menschlichen Ernährung bis zu Mechanisierung der Landwirtschaft darstellten.

Unter Berücksichtigung dieser Kriterien können auch Hafer und Roggen als Urgetreide bezeichnet werden. Unsere Packungsgestaltung ist daher korrekt und nicht irreführend.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de