Das ärgert beim Einkauf:

GutBio Spanische Gourmetfeigen, getrocknet

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Die Nährwerttabelle der getrockneten Feigen gibt einen Zuckergehalt von 13 Gramm an, obwohl bereits frische Feigen üblicherweise diese Zuckermenge enthalten.
getaeuscht

Die getrockneten „GutBio Gourmetfeigen“ deklarieren in der Nährwerttabelle einen Zuckergehalt, der dem Zuckergehalt von frischen Feigen entspricht. Die ausgewiesene geringe Zuckermenge von 13 Gramm für getrocknete Feigen ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar und kann bei Verbrauchern den Eindruck erwecken, die GutBio-Gourmetfeigen enthalten vergleichsweise weniger Zucker. Der Hersteller sollte die Angabe zum Zuckergehalt prüfen und gegebenenfalls korrigieren.

Getrocknete Feigen können doch kein Zuckergehalt von 13 g/100 g haben!
Schön wär’s ...

Verbraucher aus Osnabrück vom 28.07.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Die getrockneten Feigen „GutBio Spanische Gourmetfeigen“ weisen in der Nährwerttabelle auf der Verpackung einen Kohlenhydratgehalt von 60 Gramm sowie einen Zuckergehalt von 13 Gramm pro 100 Gramm aus.
Die Fachliteratur nennt für getrocknete Feigen einen Kohlenhydratgehalt von 55 Gramm sowie einen Zuckergehalt von 55 Gramm.
Ein Zuckergehalt von 13 Gramm entspricht dem Zuckergehalt von frischen Feigen in der Fachliteratur.

Das ist geregelt:

Nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sind Nährwertangaben für vorverpackte Lebensmittel verpflichtend. Der Brennwert und die Nährwerte müssen sich auf das den Zustand des Lebensmittels zum Zeitpunkt des Verkaufs beziehen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Angabe des Zuckergehalts von 13 Gramm für 100 Gramm getrocknete Feigen ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Sie entspricht ungefähr dem Zuckergehalt frischer Feigen. Getrocknete Feigen enthalten üblicherweise etwa 55 Gramm Zucker pro 100 Gramm.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Angaben prüfen und gegebenenfalls anpassen.

Stellungnahme der Brousse GmbH, Zell am Harmersbach

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Die der Nährwertkennzeichnung zu Grunde liegende Analyse wurde überprüft und die Abweichung mit Spezialisten besprochen. Eine aktualisierte Nährwertanalyse wird intern beauftragt, wenn das Ergebnis der Analyse von den bisherigen Angaben abweicht. Dann wird die Nährwertkennzeichnung umgehend angepasst.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de