Das ärgert beim Einkauf:

Geramont mit gerösteten Kürbiskernen, Cremig & knackig

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Enttäuschend: Gehalt an Kürbiskernen unklar, obwohl als Besonderheit des Käses ausgelobt
getaeuscht

Auf der Käseschachtel stellt der Hersteller die Zutat „Kürbiskerne“ in Wort und Bild heraus. Passend dazu tauchen in der Zutatenliste geröstete Kürbiskerne auf, jedoch ohne deren prozentualen Anteil zu nennen. Der Hersteller sollte speziell beworbene Zutaten wie hier geröstete Kürbiskerne in einer wahrnehmbaren Menge zugeben und den Gehalt auf der Verpackung kennzeichnen.

Das saisonale Produkt heißt "Geramont mit gerösteten Kürbiskernen" und hat Kürbis und seine Kerne auch präsent auf der Verpackung dargestellt. Es fehlt jedoch die prozentuale Angabe der Kürbiskerne bei den Zutaten. Das Produkt schmeckt so gut wie gar nicht nach Kürbiskernen.
Verbraucherin aus Hamburg vom 29.08.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Die Schauseite der Käseschachtel wirbt mit dem Hinweis „mit gerösteten Kürbiskernen, Cremig und knackig“ und bildet einen Kürbis und mehrere Kürbiskerne ab. Die Bezeichnung lautet „französische Weichkäsezubereitung aus pasteurisierter Milch“. Die Zutatenliste führt geröstete Kürbiskerne ohne Mengenangabe auf.

Das ist geregelt:

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt, wann ein Anbieter die Menge einer Zutat auf der Lebensmittelverpackung kennzeichnen muss. Danach ist die Angabe für Zutaten erforderlich, die er in der Bezeichnung eines Lebensmittels nennt oder durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorhebt. Nicht erforderlich ist sie dagegen, wenn die Zutat nur zur Geschmacksgebung in kleinen Mengen zugesetzt wird.

Des Weiteren regelt die Verordnung grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Zusammensetzung eines Lebensmittels.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Ein Weichkäse, dessen Aufmachung die Zutat „geröstete Kürbiskerne“ prominent auslobt und ihn insgesamt als „cremig und knackig“ bewirbt, sollte eine entsprechend wahrnehmbare Menge der gerösteten Kürbiskerne enthalten. Ohne Mengenangabe ist davon auszugehen, dass Kürbiskerne nur in sehr kleiner Menge im Käse vorkommen.

Fazit:

Wenn der Hersteller geröstete Kürbiskerne auf der Verpackung bewirbt, sollte er diese in einer wahrnehmbaren Menge zugeben und den Gehalt auf der Verpackung angeben.

Stellungnahme der Savenica Fromage & Dairy Deutschland GmbH, Wiesbaden

Kurzfassung:

Unser Produkt enthält mit 1,5 % Kürbiskernstücken eine Menge, die einen ausgewogenen Geschmack zwischen Käsemasse und Kürbiskernen ergibt. Leider lassen sich jedoch gelegentliche Schwankungen technologisch nicht vollständig vermeiden. Eine Mengenangabe im Zutatenverzeichnis ist nicht erforderlich, da es sich hier um kleine Mengen zur Geschmacksgebung handelt, die nicht deklarationspflichtig sind.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de