Das ärgert beim Einkauf:

Dextro Energy* Zero Calories°

Die Werbung mit „zero calories°“ passt nicht zum Produkt und die Nährwertangaben sind insgesamt unverständlich.
getaeuscht

Die nährwertbezogene Angabe „zero calories°“ auf einer Packung mit Brausetabletten ist unverständlich. Die Kalorienangaben auf der Verpackung passen nicht zur Werbung mit „Null Kalorien“. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die nährwertbezogene Werbung für das Nahrungsergänzungsmittel ungeeignet.
Der Anbieter sollte auf die Werbung „zero calories“ verzichten.

Auf der Vorderseite der Verpackung steht in großen Buchstaben "ZERO CALORIES". Auf der Rückseite ist jedoch für 100 g des Produkts ein Brennwert von 172 Kalorien angegeben bzw. für 2 Tabletten ein Brennwert von 14 Kalorien.
Verbraucher aus Enkenbach-Alsenborn vom 18.11.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Werbung „zero calories°“ verspricht „Null Kalorien“ und ist anhand der Nährwerttabelle praktisch nicht nachvollziehbar. Die Werbung mit „zero calories“ für das Produkt sollte nur erfolgen, wenn das Getränk tatsächlich null Kalorien hat. 

Darum geht’s:

Für das Nahrungsergänzungsmittel in Tablettenform wirbt der Anbieter Dextro Energy mit „Zero calories°“. Auf der Rückseite der Verpackung finden sich verpflichtenden Informationen, darunter die Nährwerttabelle und Angaben zur Zubereitung. 
Pro 100 Gramm liefern die Tabletten 172 Kilokalorien.. In der zweiten Spalte steht „2 Tabletten (8 g) für 1L“, diese liefern 14 Kilokalorien. Weitere Kalorienangaben macht der Hersteller in der Nährwerttabelle nicht. 
Links von der Tabelle gibt es den Hinweis: „geltend für das zubereitete Getränk“. Dieser bezieht sich auf das Wort „calories“ von der Schauseite. Eine Erklärung zu dieser Information gibt es nicht.
Bei dem Nahrungsergänzungsmittel handelt es sich um „Brausetabletten zum Auflösen in Wasser“. Der Hersteller empfiehlt eine Tablette pro 500 Milliliter Wasser. 

Das ist geregelt: 

Laut Health-Claims-Verordnung ist die Angabe „energiefrei“ oder eine gleichbedeutende Aussage nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als vier Kilokalorien oder 17 Kilojoule pro 100 Milliliter enthält. 
Informationen über Lebensmittel müssen zudem zutreffend, klar und für Verbraucher:innen leicht verständlich sein. Das ist ein wesentlicher Grundsatz der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Dass es sich bei dem Produkt um ein Lebensmittel mit „Null Kalorien“ handeln soll, ist wohl für die wenigsten Verbraucher:innen überhaupt nachvollziehbar. Ein Blick in die Nährwerttabelle liefert jedenfalls keine Bestätigung. Die Angaben liegen deutlich über Null und beziehen sich auf das Gewicht, also pro 100 Gramm oder auf zwei Tabletten mit acht Gramm. Auch die Angabe „2 Tabletten für 1 L“ in der Tabelle löst das Zahlenrätsel nicht. Ebenso wenig Klarheit bringt der leicht übersehbare Hinweis „geltend für das zubereitete Getränk“, wenn die Nährwertangaben pro Liter in der Tabelle stehen.
Bei der Werbung mit explizit „zero calories“, sollte aus unserer Sicht das Getränk auch zahlenmäßig nicht mehr als die beworbenen null Kalorien liefern. Insgesamt ist die Werbung daher nicht nur komplett intransparent, sondern passt auch nicht, wenn die Kalorien für das Getränk nicht null sind. 

Fazit:

Der Anbieter sollte auf die Werbung mit „zero calories“ verzichten.

Stellungnahme der Dextro Energy GmbH & Co. KG, Krefeld

Kurzfassung:

Zero Calories sind Brausetabletten, die in Wasser aufgelöst werden. Der Name bezieht sich auf den Energiegehalt (1,4 kcal/100 ml) im Getränk. Gesetzliche Health Claims Vorgaben sind für den Namen erfüllt, abgesichert durch den Hinweis „geltend für das zubereitete Getränk“. Die gesetzlich notwendige Magnesiummenge von 15 % NRV zur Verwendung dessen Health Claims im Getränk sind ebenso enthalten.