Das ärgert beim Einkauf:

Der Name „Kinderhonig“ ist ungeeignet für das zuckerreiche Lebensmittel Honig

Der Anbieter stellt Nalas Honig als „Kinderhonig“ insgesamt positiv für die Ernährung von Kindern dar.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die Imkerei bewirbt ihr Produkt Nalas Honig als „Kinderhonig“ und „Extra für Kinder“. Trotz des hohen Zuckergehaltes stellt der Anbieter zahlreiche positive Eigenschaften des Produktes mit für Kinder ansprechenden Bienenmotiven heraus. Er beschreibt den Honig unter anderem als „genau der Honig, den Kinder am liebsten mögen“. Er ist aufgrund seines hohen Zuckergehaltes aber generell kein empfehlenswertes Lebensmittel für Kinder. 
Die Imkerei sollte den Honig nicht als „Kinderhonig“ bewerben.

„Nala Kinderhonig 250 g“ auf dem Etikett „extra für Kinder“? Muss das wirklich sein? Honig als Kinderhonig mit dem Zusatz „extra für Kinder“?
Verbraucher aus Bergisch-Gladbach vom 07.02.2026 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Hinweise auf „Kinderhonig“ und „extra für Kinder“ passen nicht zu einem Produkt mit hohem Zuckergehalt. Denn: Zuckerreiche Lebensmittel sind gerade nicht empfehlenswert für Kinder.

Darum geht’s:

Auf tobio.de bewirbt die Imkerei ihren „Kinderhonig“ Honig unter anderem mit „Extra für Kinder“. 

Auf dem Glas sind niedliche Bienchen auf hellblauem Grund abgebildet. 

Folgende Aussagen sind auf der Website zu finden:

  • „Unser Nala Kinderhonig ist ein ganz besonderer Honig: Feincremig, extra mild im Geschmack und deshalb der perfekte Honig für kleine (und große) Honigliebhaber*innen.“ 
  • „Mild & süß – genau der Honig, den Kinder am liebsten mögen“.
  • „100 % naturbelassen“
  • „Rohkostqualität & unbehandelt“ 
  • „100 % aus unserer Bioland-Imkerei Tobio – regional, nachhaltig ehrlich“. 

Der Hersteller erklärt weiterhin, dass der Honig nach der Tochter Nala benannt ist, die im Jahr 2023 verstorben ist. Ein Teil des Erlöses aus dem Honig gehe als Spende an Sternenkind e.V.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels oder indem sie zu verstehen geben, dass sich das Lebensmittel durchbesondere Merkmale auszeichnet, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Merkmale aufweisen. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Anbieter widmet seinen Honig der Tochter Nala, die um Jahr 2023 gestorben ist. Das ist eine schöne Erinnerung an das Kind. Trotzdem dürfen die Informationen auf dem Honig aber keinen falschen Eindruck vermitteln. Einen „Kinderhonig“, der speziell geeignet für Kinder ist, gibt es nicht. Denn nicht der milde Geschmack ist relevant, sondern die Tatsache, dass Honig einen hohen Zuckergehalt hat. Deshalb bleibt Honig gerade kein empfehlenswertes Lebensmittel für Kinder.  

Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit auf der Website aufgefallen, dass mehrfach mit „Rohkostqualität“ geworben wird. Das ist bei Honig eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten und deshalb nicht erlaubt. 

Fazit:

Die Imkerei sollte ihren Honig nicht als „Kinderhonig“ und „Extra für Kinder“ bewerben. 

Stellungnahme der Bio Imkerei Tobio, Dettingen unter Teck

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 17. Februar 2026 liegt keine Antwort vor.