Das ärgert beim Einkauf:

Barilla Pesto Alla Genovese

Werbung „100 % frisches Basilikum“ passt nicht zu einem Produkt mit Basilikumextrakt und Aroma.
getaeuscht

Die prominente Abbildung von Basilikum in Verbindung mit dem Schriftzug „100 % frisches Basilikum“ vermittelt den Eindruck, dass der Anbieter ausschließlich frisches Basilikum für sein Pesto verwendet hat. Diese Erwartung wird durch ein Produkt, das neben frischem Basilikum auch Basilikumextrakt und natürliches Aroma enthält, nicht erfüllt. Der Anbieter sollte den Schriftzug „100 % frisches Basilikum“ entfernen.

Auf ca. 1/3 des Flaschenetiketts sind Basilikumblätter abgebildet mit dem Text: "100% frisches Basilikum"
Erst, wenn man die Flasche weiter dreht, fällt einem der Produktname "Pesto" auf und in der Zutatenliste stehen dann unter anderem: "frisches Basilikum 30%" und was viel schlimmer ist: "Basilikumextrakt".
Das heißt es können weder 100% "frisches" noch 100% "Basilikum" korrekt sein.
Verbraucher aus Feucht vom 07.03.2022

Das Produkt Barilla Pesto Alla Genovese wirbt mit einem großen Aufdruck „100% frisches Basilikum“. In der Zutatenliste findet sich dann aber Basilikumextrakt. Für mich ist das eine Verbrauchertäuschung. Extrakt und 100% frisch passt für mich nicht zusammen. Ich würde gerne wissen ob man so werben darf.
Verbraucher aus Escheburg vom 01.10.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die plakative Werbung vermittelt den Eindruck, dass der Anbieter ausschließlich frisches Basilikum für sein Pesto verwendet hat. Sie passt nicht zur Zusammensetzung des Produktes. Der Anbieter sollte den Schriftzug „100 % frisches Basilikum“ entfernen.

Darum geht’s:

Bei dem „Pesto alla Genovese“ handelt es sich um ein ungekühltes Produkt mit langer Haltbarkeit. Auf dem Glas ist seitlich eine prominente Abbildung mit frischem Basilikum aufgedruckt, darüber der sehr große Schriftzug „100 % frisches Basilikum“. Die Zutatenliste in deutlich kleinerer Schrift zeigt, dass das Pesto neben 30 Prozent frischem Basilikum und diversen weitere Zutaten, wie Sonnenblumenöl und Cashewkernen, auch Basilikumextrakt und natürliches Aroma enthält. 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die prominente Abbildung von Basilikum in Verbindung mit dem Werbehinweis vermittelt den Eindruck, dass der Anbieter ausschließlich frisches Basilikum für sein Pesto verwendet hat. Diese Erwartung wird durch ein Produkt, das neben frischem Basilikum auch Basilikumextrakt und natürliches Aroma enthält, nicht erfüllt. Außerdem passt die plakative Werbung nicht zur Zusammensetzung des Produktes, das laut Zutatenliste „frisches Basilikum 30 %“ enthält.

Wir halten die Frische-Werbung auf einer Konserve, die sterilisiert wurde und ungekühlt viele Monate haltbar ist, grundsätzlich für unangebracht.

Fazit:

Der Anbieter sollte den Schriftzug „100 % frisches Basilikum“ entfernen.

Stellungnahme der Barilla G. e R. Fratelli, Parma, Italien

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 15.10.2020 hat die Barilla G. e R. Fratelli bislang nicht reagiert.