Das haben Gerichte entschieden:

Werbeprospekte für Dr. Hittich Super Vitamin B12

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Nach Gerichtsurteil: Werbeprospekt mit unzulässigen Gesundheitsversprechen und Verursachung von Angst vor Mangelerscheinungen verboten.
Entfernt per Gerichtsurteil

In den Werbeprospekten von Dr. Hittich wurden diverse Gesundheitsaussagen zum Produkt „Super Vitamin B12“ gemacht, die nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht zutreffen und nicht den Vorgaben der Health-Claims-Verordnung entsprachen. Zudem wurde behauptet, dass ab dem 50. Lebensjahr der Bedarf steige und ohne Dr. Hittich Super Vitamin B12 ein Mangel auftreten könnte. 

Das Landgericht Berlin hat die Verwendung der beanstandeten gesundheitsbezogenen Aussagen für das Nahrungsergänzungsmittel „Dr. Hittich Super Vitamin B12“ untersagt. Nach Auffassung der Richter handelte es sich dabei entweder um gesundheitsbezogene Aussagen, die so nicht in der Liste der Health-Claims-Verordnung enthalten sind oder um solche, die nicht wie erforderlich mit einer zugelassenen Angabe ergänzt wurden.

In dem Flyer gibt es vielfältige gesundheitsbezogene Aussagen, dass angeblich nur dieses Vitamin B12 mit dem MAXEffect biologisch aktiv und direkt ins Blut gehe, dass es mehr Energie für Geist und Körper bringe, dass es eine B12- Ernährungslücke gebe, dass andere Präparate aus dem Supermarkt und der Apotheke nicht wirksam seien, sondern nur das natürliche und völlig sichere Methylcobalamin von Dr. Hittich. Zudem wird behauptet, dass sich nur mit diesem Produkt das Denkvermögen verbessere, das Gehirn mehr Energie bekomme, Müdigkeit und Mattigkeit vergehen, es ein psychischer Aufheller sei, das Nervensystem gestärkt werde und nur durch dieses Produkt neue Blutkörperchen gebildet werden. Mir erscheinen die zitierten Werbeaussagen vollkommen übertrieben, irreführend und grob täuschend.
Verbraucher aus Maintal-Bischofsheim vom 13.08.2015

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Werbeanzeige

In den Werbeprospekten des Herstellers werden diverse Gesundheitsaussagen zum Produkt „Dr. Hittich Super Vitamin B12“ gemacht, die nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht zutreffen und nicht den Vorgaben der Health-Claims-Verordnung entsprechen. Zudem wird behauptet, dass ab dem 50. Lebensjahr der Bedarf steige und ohne Dr. Hittich Super Vitamin B12 ein Mangel auftreten könne. Die in der Werbung verwendeten gesundheits- und krankheitsbezogenen Werbeaussagen sollten unterbleiben.

Darum geht’s:

In den Werbeprospekten von Dr. Hittich zu „Super Vitamin B12“ finden sich diverse Gesundheitsversprechen. Sie richten sich insbesondere an ältere und kranke Menschen sowie an Vegetarier und Veganer. Es handelt sich beispielsweise um folgende Aussagen:

  • „Das einzige B12, das mit dem MAXEffect die biologisch aktive Form direkt ins Blut zwingt.“
  • „Experten sprechen von einer B12-Ernährungslücke, die uns alle treffen kann.“
  • „Vitamin B12 ist nicht gleich Vitamin B12. Nur das natürliche und völlig sichere Methylcobalamin wird bereits von der Mundschleimhaut aufgenommen und steht sofort in der Form zur Verfügung, die Ihr Körper braucht."
  • „Durch das Super Vitamin B12 hat sich mein Denkvermögen verbessert, ich kann es jedem weiter empfehlen.“

Hinzu kommt eine Reihe von Behauptungen, die eine bessere Lebensqualität versprechen, zum Beispiel:

  • „Energie statt müde und matt“
  • „Gute Laune durch Stärkung Ihrer Psyche“
  • „Starke Nerven durch Stärkung Ihres Nervensystems“
  • „Mehr Energie für Geist und Körper mit Super Vitamin B12“
  • „Mehr Sauerstoff für Blut durch die Bildung neuer roter Blutkörperchen“

Das ist geregelt:

Das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet geschäftliche Handlungen „die geeignet sind, geistige oder körperliche Gebrechen, das Alter, die geschäftliche Unerfahrenheit, die Leichtgläubigkeit, die Angst oder die Zwangslage von Verbrauchern auszunutzen;“
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel grundsätzlich nicht irreführend sein, insbesondere dürfen sie Lebensmitteln keine Wirkungen oder Eigenschaften zuschreiben, die sie nicht besitzen.
Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheits- und nährwertbezogener Angaben. Danach ist eine gesundheitsbezogene Angabe „jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht“.
Die Angaben dürfen unter anderem „nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein“, „keine Zweifel über die Sicherheit und/oder die ernährungsphysiologische Eignung anderer Lebensmittel wecken“ und „nicht zum übermäßigen Verzehr eines Lebensmittels ermutigen“ oder diesen wohlwollend darstellen.
Weiterhin muss sich die gesundheitsbezogene Angabe auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen und durch diese abgesichert sein.
Nach der HCVO gibt es unter anderem für Vitamin B12 folgende zugelassene Claims:

  • „Vitamin B12 trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei“
  • „Vitamin B12 trägt zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei“
  • „Vitamin B12 trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“
  • „Vitamin B12 trägt bei zu normalen psychischen Funktionen

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unseres Erachtens stellt die Werbung eine Aneinanderreihung wissenschaftlich nicht belegter und nicht zugelassener Werbeaussagen zur Wirksamkeit eines Vitaminpräparates dar. Derartige Werbeaussagen sind aus unserer Sicht unseriös und irreführend.

Fazit:

Die krankheits- und gesundheitsbezogenen Behauptungen zum Produkt „Super Vitamin B 12“ müssen nach Ansicht der Verbraucherzentrale unterbleiben. Politik und Gesetzgeber sollten die grenzübergreifende Durchsetzung und Vollstreckung der rechtlichen Regelungen in der EU erleichtern, z. B. beim Vollzug von Strafen.

Stellungnahme der Dr. Hittich Gesundheits-Mittel, Aachen

Kurzfassung

In Verbindung mit einer umfassenden Verbraucheraufklärung haben wir die von Ihnen erwähnten Aussagen gemacht, die im Übrigen auf zahlreichen Studien beruhen und zusätzlich durch Dankesschreiben und Erfahrungsberichten von Verwendern bestätigt werden.
Die Langversion verweist auf weitere zugelassene EFSA-Claims, sowie eine Studienauswahl zu Vitamin B12, welche Aussagen belegen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de