Das hat Lebensmittelklarheit erreicht:

Rama streichzart mit Butter

Vom Markt genommen: Upfield streicht das Produkt ersatzlos aus dem Sortiment.
Entfernt

Das Produkt „Rama streichzart mit Butter“ wurde in der für Butter typischen Verpackungsart und Form angeboten. Es konnte daher leicht der Eindruck entstehen, das Produkt enthalte einen wesentlichen Anteil Butter. Tatsächlich lag dieser bei lediglich zehn Prozent.

Der Anbieter hat mitgeteilt, dass er das Produkt Anfang März 2021 aus dem Sortiment genommen hat.

Rama streichzart hat die Form und Verpackung wie ein Stück Butter. Enthält jedoch nur 10% Butter.
Habe nichts gegen Streichfett, jedoch soll es mir optisch nicht vorgeben ein Stück Butter zu sein.
Verbraucherin aus Rheinfelden vom 12.09.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Das Produkt „Rama streichzart mit Butter“ wird in der für Butter typischen Verpackungsart und Form angeboten. Es kann daher leicht der Eindruck entstehen, das Produkt enthalte einen wesentlichen Anteil Butter. Tatsächlich liegt dieser bei lediglich zehn Prozent.

Darum geht’s:

Die Schauseite zeigt neben dem Produktnamen „Rama streichzart mit Butter“ ein Stückchen Butter sowie zwei Rapsblüten.
Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Mischfett 82 %, mit 74 % pflanzlichen Fetten und Ölen und 8 % Milchfett“. Die Zutatenliste führt „pflanzliche Fette und Öle (Palm, 15 %Raps), 16 % Buttermilch, 10 % Butter“ sowie weitere Zutaten auf.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die EU-Verordnung für die gemeinschaftliche Organisation der Agrarmärkte regelt die Anforderungen an Mischfette und Butter. Danach müssen Mischfette einen Milchfettanteil zwischen 10 und 80 Prozent des Gesamtfettgehaltes aufweisen. Bei Butter muss der Milchfettanteil mindestens 80 Prozent und weniger als 90 Prozent betragen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Butter ist das Streichfett, das klassischerweise foliert in Ziegelform abgepackt im Handel ist. Margarine und andere Streichfette dagegen werden üblicherweise in Kunststoff-Bechern angeboten. Das Rama-Mischfett wird zusätzlich mit der Angabe „mit Butter“ und der Abbildung einer Butterlocke beworben.
Es ist daher zu erwarten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich mehr Butter im Streichfett vermuten. Stecken gerade mal zehn Prozent Butter im Produkt, bewegt sich der Anbieter an der unteren Grenze für ein Mischstreichfett, denn mindestens zehn Prozent Milchfett sind in dieser Produktkategorie rechtlich gefordert.

Fazit:

Der Hersteller sollte auf der Schauseite den mengenmäßigen Anteil für Butter deutlich kennzeichnen.

Stellungnahme der Upfield Deutschland GmbH, Hamburg

Kurzfassung:

Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 30. November 2020 bzgl. einer Verbraucherbeschwerde über unser Produkt „Rama streichzart mit Butter“ möchten wir Sie darüber informieren, dass wir dieses Produkt Anfang März 2021 aus unserem Portfolio genommen haben. Es ist aktuell möglich, dass das Produkt in einzelnen Geschäften des Lebensmittelhandels noch vorzufinden ist, da wir noch Restmengen des Lagerbestands ausliefern. Das Produkt wird jedoch nicht weiter produziert.

Ergebnis

Der Anbieter hat mitgeteilt, dass er das Produkt Anfang März 2021 aus dem Sortiment genommen hat. Restmengen des Lagerbestandes könnten sich noch im Handel befinden. Das Produkt werde jedoch nicht weiter produziert.