Das ärgert beim Einkauf:

Pasta mit Wildlachs in Safransoße

Die Kochbox enthält Gewürze, aber ausgerechnet Safran fehlt.
getaeuscht

Der Name der Kochbox weist auf Safran hin. Da die Kochbox laut Beschreibung die Gewürze für das Gericht enthält, liegt es nahe, dass Verbraucher:innen  insbesondere Safran in der Box erwarten. Das ist aber nicht der Fall. Damit widersprechen sich Aufmachung und tatsächliche Zusammensetzung des Produkts. Der Anbieter sollte bereits auf der Schauseite klarstellen, dass die Box keinen Safran enthält.

Vorn auf der Box steht "Pasta mit Wildlachs und Safransoße" - Gewürze und Rezept für breite Nudeln mit Wildlachs in Safransoße, also ging ich davon aus, dass alle benötigten Gewürze enthalten sein würden. Zu Hause stellte ich jedoch fest, dass auf der Rückseite als Inhalt acht Gewürze, nicht jedoch Safran, aufgeführt werden. Ich ging wieder in das Geschäft, um auf diese von mir als Irreführung empfundene Deklaration aufmerksam zu machen und die Box umzutauschen (Banderole ist unversehrt). […] Ich sagte dann, dass ich Verbraucherschützer einschalten würde, damit gegenüber dem Hersteller die Rechtmäßigkeit der Deklaration geprüft wird. Um diese Überprüfung bitte ich Sie nun.
Verbraucherin aus Geesthacht vom 24.09.2022

Es ist eine "Kochbox", die mit dem Titel beworben wird "Pasta mit Wildlachs in Safransoße" - darunter steht: "Gewürze und Rezept für breite Nudeln mit Wildlachs in Safransoße". Das Wort "Gewürze" ließ mich annehmen, dass ALLE Gewürze enthalten sind. Dass die Nudeln und der Wildlachs nicht in der winzigen Kiste sein konnten, war mir klar. Ich konnte die Packung zuhause erst öffnen und stellte fest, dass nur 8 von 9 benötigten Gewürzen enthalten waren. Und jetzt raten Sie mal, WAS "fehlte": Richtig, der SAFRAN, der vorne auf der Verpackung zweimal erwähnt ist. Sowas ist für mich Verbrauchertäuschung, da ich davon ausging, dass ALLE Gewürze enthalten sind. […].
Verbraucher aus Erkrath vom 04.03.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Name der Kochbox weist auf Safran hin. Da die Kochbox laut Beschreibung die Gewürze für das Gericht enthält, liegt es nahe, insbesondere Safran in der Box zu erwarten. Das ist aber nicht der Fall. Damit widersprechen sich Aufmachung und tatsächliche Zusammensetzung des Produkts. 

Darum geht’s:

Auf der Kochbox steht unter dem Produktnamen „Pasta mit Wildlachs in Safransoße“ der Hinweis „Gewürze und Rezept für breite Nudeln in Safransoße“. Die Zutatenliste auf der Rückseite zeigt, dass die Box neben Meersalz sieben verschiedene Gewürze enthält, allerdings keinen Safran.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Name der Kochbox beziehungsweise des Rezepts weist auf Safran als Zutat hin. Da die Kochbox laut Beschreibung „Gewürze und Rezept für breite Nudeln in Safransoße“ enthält, liegt es nahe, dass Verbraucher:innen und Verbraucher sämtliche Gewürze für das Rezept und insbesondere Safran in der Box erwarten. Aus unserer Sicht widersprechen sich Aufmachung und tatsächliche Zusammensetzung des Produkts.

Fazit:

Der Anbieter sollte bereits auf der Schauseite klarstellen, dass die Box keinen Safran enthält.

Stellungnahme der Feuer & Glas OHG, Nastätten

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Welche Gewürze in dem Kasten sind, zeigt die Zutatenliste und eine Fotografie auf der Rückseite des Kastens. Es ist kein Gewürz abgebildet, das Safran-Fäden ähnlich wäre. Der Verbraucher kann nicht erwarten, dass sich Safran in dem Kasten befindet. Ebenso wenig Pasta oder Wildlachs. Es liegt nahe, dass der Verbraucher, der diese Beschwerde führt, vortäuscht, getäuscht worden zu sein.

Ergebnis

Lebensmittelklarheit hat die Lebensmittelüberwachung über das Angebot informiert.