Die Schauseite zeigt ein angeschnittenes Stück Fischfilet wie gewachsen, obwohl dieses „aus Fischstücken zusammengefügt“ ist.
Kurzfassung:
Die Kennzeichnung wurde extern überprüft und ist lebensmittelrechtlich konform. Die gewählte Bezeichnung entspricht den Anforderungen gemäß Art. 17 LMIV. Es handelt sich um eine beschreibende Bezeichnung des Lebensmittels mit der auch ausreichend und leicht verständlich kenntlich gemacht wird, in welcher Hinsicht das Lebensmittel von der verkehrsüblichen Beschaffenheit eines Fischfilets abweicht.