Das ärgert beim Einkauf:

Ehrmann Grand Dessert, Beispiel Sorte Vanille

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Mit echter Vanille beworben, aber laut Zutatenliste nur Aromen enthalten
getaeuscht

In Wort und Bild beworbene Zutaten wie hier die Vanille mit dem Zusatz „echt“ sollten als solche, d h. erkennbar als Gewürz in der Zutatenliste zu finden sein. Tauchen in der Zutatenliste nur Aromen auf, können Verbraucher zu Recht irritiert sein, auch wenn es sich unter anderem um natürliches Vanille-Aroma handelt.

Im Gegensatz zur Deklaration auf dem Deckel des Produktes, was dem Verbraucher verspricht: mit echter Vanille, taucht in der Zutatenliste lediglich natürliches Vanillearoma auf, aber eben keine echte Vanille aus Vanilleschoten. Außerdem ist auf dem Deckel schön groß eine Blüte der Vanillepflanze abgebildet, um den Verbraucher das Gefühl noch zu verstärken, dass echte Vanille im Produkt verarbeitet wurde.
Herr P. aus Dresden vom 15.03.2014

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Das Vanille-Dessert trägt auf der Schauseite die Abbildung einer Vanilleblüte, die Sortenbezeichnung „Vanille“ und den zusätzlichen Hinweis „mit echter Vanille“. In der Zutatenliste stehen nur natürliches Vanille-Aroma und zusätzlich Aroma ohne nähere Beschreibung. Verbraucher, die Vanille in Form des Gewürzes getrocknet und gemahlen oder als ausgekratztes Mark erwarten, fühlen sich getäuscht.

Das ist geregelt:

Gemäß § 11 Abs. 1 LFGB ist es verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Auf seiner 68. Arbeitstagung am 22. und 23.11.2011 fasste der Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen (ALTS) folgenden Beschluss: Nach Auffassung des Arbeitskreises sind Abbildungen von Vanilleschoten oder Vanilleblüten auf Lebensmitteln „Mit Vanillegeschmack“, d.h. Lebensmitteln, die nicht ausschließlich mit gemahlenen Vanilleschoten oder natürlichen Vanillearomen im Sinne der VO (EG) 1334/2008 aromatisiert wurden, irreführend nach LFGB § 11.
In den Leitsätzen für Gewürze heißt es zu Vanille „Die in unreifem Zustand fermentierten und angetrockneten Früchte von Vanilla planifolia Andr. aus der Familie der Orchideengewächse (Orchidaceen).“

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist die Werbung „mit echter Vanille“ als Hinweis auf die Geschmacksgebung ausschließlich durch die Zutat Vanille zu verstehen. Außerdem greift unseres Erachtens die Definition der Leitsätze für „Vanille“ für eine als „Echte Vanille“ gekennzeichnete Zutat. Für Verbraucher ist es irritierend, wenn in die beworbene echte Vanille nicht im Zutatenverzeichnis auftaucht. Für die Praxis bedeutet dies unseres Erachtens, es sollte getrocknete und gemahlene Vanilleschote oder das Mark der Vanilleschote im Produkt sein.
Hier wird durch das zusätzlich in der Zutatenliste aufgeführte “Aroma“ deutlich, dass der Geschmack nicht allein auf dem natürlichen Vanille-Aroma beruht.

Fazit:

Um Irritationen bei Verbrauchern vorzubeugen, ist es nach Meinung der Verbraucherzentrale besser, den Hinweis „echt“ nur für das Gewürz Vanille zu verwenden, ansonsten sollte der Hinweis entfallen. Wird stattdessen Aroma, auch natürliches Vanille-Aroma, verwendet, sollte auf der Schauseite „mit Aroma“ oder „aromatisiert“ stehen.

Stellungnahme der Ehrmann AG, Oberschönegg

Kurzfassung:

Wir verwenden in unserem Produkt natürliches Vanille-Aroma. Dies bedeutet, dass das Aroma natürlicher Herkunft ist und direkt aus dem ursprünglichen Lebensmittel, der Vanilleschote, gewonnen wird.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de