Das ärgert beim Einkauf:

Dr. Oetker Feine Marzipan Rübli

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Mindesthaltbarkeitsdatum ist nicht klar erkennbar
getaeuscht

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist mit weiteren Zahlen und Buchstaben verbunden. Auf diese Weise ist es nicht klar und eindeutig als solches zu identifizieren, zumal es in diesem Fall nur aus Monat und Jahr besteht. Der Hersteller sollte die Verpackung so gestalten, dass alle Pflichtangaben gut lesbar sind.

Statt eines Mindesthaltbarkeitsdatums, das laut Verweis auf dem Boden stehen sollte, stand da eine kryptische Zahlen-Buchstaben-Kombination (05.20L8464). Ich weiß somit nicht, bis wann das Produkt mindestens haltbar sein soll.
Verbraucherin aus Würzburg vom 11.12.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Unterhalb der Zutatenliste verweist die Firma Dr. Oetker für das Mindesthaltbarkeitsdatum auf den Verpackungsboden. Der Aufdruck auf dem Boden lautet „12.20L9234“ (Anmerkung der Redaktion: Das ist die Nummer auf der von der Verbraucherzentrale gekauften Verpackung.). Die Kennzeichnung hat kein übliches Datumsformat.

Das ist geregelt:

Gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) muss das Mindesthaltbarkeitsdatum als Pflichtkennzeichnungselement an einer gut sichtbaren Stelle der Verpackung deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft stehen. Pflichtkennzeichnungselemente dürfen in keiner Weise durch andere Angaben oder Bildzeichen oder sonstiges eingefügtes Material verdeckt, undeutlich gemacht oder getrennt werden, und der Blick darf nicht davon abgelenkt werden.

Das Datum besteht aus der unverschlüsselten Angabe von Tag, Monat und gegebenenfalls Jahr in dieser Reihenfolge. Ausreichend ist jedoch im Falle von Lebensmitteln, deren Haltbarkeit mehr als drei Monate, jedoch höchstens achtzehn Monate beträgt: die Angabe des Monats und des Jahres. Beträgt die Haltbarkeit mehr als anderthalb Jahre, reicht sogar das Jahr aus.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher sollten die Haltbarkeit eines Lebensmittels gut, schnell und eindeutig identifizieren können. Aus unserer Sicht ist dies bei den Marzipan Rübli nicht möglich.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Verpackung so gestalten, dass alle Pflichtangaben gut lesbar sind.

Stellungnahme der Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG, Bielefeld

Zu dem Schreiben der Verbraucherzentrale vom 19.12.2019 liegt keine Antwort vor.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de