So haben Hersteller reagiert:

Dm Bio Tomatensauce gegrillte Paprika, ehemals Gegrillte Paprika

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Die Ergänzung „Tomatensauce“ im Produktnamen macht den Charakter des Produktes und die Hauptzutat deutlicher.
Geändert

Auf der Vorderseite steht „Gegrillte Paprika Original italienische Rezeptur“.
An der Seite steht klein „Tomatensauce mit gegrillten Paprikaschoten“. Der Anteil von Paprika liegt bei 7 % und Tomaten 84 %.
Verbraucherin aus Rottenburg vom 25.06.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:

Zusammenfassung:

Sowohl durch den Namen „Gegrillte Paprika“ als auch durch die prominente Abbildung von gegrillten Paprikaschoten entsteht der Eindruck, dass der Inhalt überwiegend aus gegrillter Paprika besteht. Erst durch die Bezeichnung und die Zutatenliste auf der Rückseite erfahren Kunden, dass es sich um eine Sauce mit 84 Prozent Tomaten und nur sieben Prozent Paprika handelt. Die Aufmachung passt daher nicht zum Inhalt.
Der Hersteller sollte den Produktnamen der Zusammensetzung anpassen.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite des Produktes mit dem Namen „Gegrillte Paprika“ sind gegrillte Paprika abgebildet. Durch das Glas können die Kunden eine rote Sauce sehen. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Tomatensauce mit gegrillten Paprikaschoten“. Laut Zutatenliste enthält das Produkt 84 Prozent Tomaten und sieben Prozent Paprika sowie weitere Zutaten wie Zwiebeln, Sonnenblumenöl und Kapern.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Es ist nachvollziehbar, wenn Verbraucher durch die Aufmachung des Produktes „Gegrillte Paprika“ überwiegend Paprika als Inhalt erwarten. Erst auf der Rückseite wird die tatsächliche Zusammensetzung deutlich: Das Glas enthält eine Tomatensauce mit sieben Prozent gegrillter Paprika. Die Aufmachung passt daher nicht zum Inhalt.

Fazit:

Der Hersteller sollte den Produktnamen der Zusammensetzung anpassen.

Stellungnahme der dm-Drogerie Markt & Co. KG, Karlsruhe

Bei der dmBio Tomatensauce gegrillte Paprika handelt es sich um ein Produkt, das Teil unseres dmBio Tomatensaucensortiments ist. Neben der rechtlich vorgeschriebenen Verkehrsbezeichnung, die sich auf der linken Seite des Etiketts befindet und mit 'Tomatensauce mit gegrillten Paprikaschoten' deklariert ist, sind die Zutaten auch in der Zutatenliste transparent aufgeführt. Um unseren Kunden die Orientierung so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir uns bereits vor einiger Zeit dazu entschieden in den Produktnamen ‚Tomatensauce' aufzunehmen. Die Änderung erfolgt im Zuge einer generellen Designüberarbeitung. Ab September finden unsere Kunden die dmBio Tomatensauce gegrillte Paprika mit neuer Bezeichnung in den dm-Märkten.

Ergebnis

Der geänderte Produktname lautet „Tomatensauce Gegrillte Paprika“. Das Etikett wurde auch optisch überarbeitet. Laut Hersteller finden Verbraucher die geänderte Verpackung ab September 2019 im Handel.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de