Das ärgert beim Einkauf:

Botato Semmelknödel

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Nährwertangaben beziehen sich auf die zubereiteten Semmelknödel, obwohl unklar ist, wieviel Gramm Trockengewicht den zubereiteten Knödeln entspricht.
getaeuscht

Der Hersteller gibt die Füllmenge der „Botato Semmelknödel“ mit 200 Gramm pro Packung mit sechs einzeln verpackten Semmelknödeln an. Die Nährwertangaben des Trockenprodukts dagegen bezieht er auf die zubereiteten Knödel. Verbraucher können beim Kauf des Produkts nicht nachvollziehen, wieviel Gramm des Trockenprodukts 100 Gramm zubereiteter Knödel entsprechen. Die Nährwertkennzeichnung ist somit wenig nützlich.
Der Anbieter sollte die Kennzeichnung der Füllmenge und Nährwerte so gestalten, dass die Nährwertkennzeichnung ohne Wiege- und Rechenvorgänge für Verbraucher nachvollziehbar ist.

Auf der Verpackung werden nur die Nährwertangaben für 100 g des zubereiteten Produkts angegeben. Allerdings wird auf der Verpackung auch nur das Gewicht des unzubereiteten Produkts genannt. Um die Nährwerte [Anmerkung der Redaktion: des Trockenprodukts] zu wissen, muss man also erst das Produkt kaufen, zubereiten, wiegen und dann nachrechnen.
Verbraucher aus Saarbücken vom 23.02.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Hersteller gibt die Füllmenge der „Botato Semmelknödel“ mit 200 Gramm pro Packung mit sechs einzeln verpackten Semmelknödeln an. Die Nährwertangaben des Trockenprodukts dagegen bezieht er auf die zubereiteten Knödel. Verbraucher können beim Kauf des Produkts nicht nachvollziehen, wieviel Gramm des Trockenprodukts 100 Gramm zubereiteter Knödel entsprechen. Die Nährwertkennzeichnung ist somit wenig nützlich.

Darum geht’s:

Auf der Rückseite der Verpackung weist der Anbieter die Nährwertangaben für die zubereiteten Semmelknödel pro 100 Gramm aus. Dort finden sich auch die Empfehlungen für die Zubereitung „mit reichlich kaltem, leicht gesalzenem Wasser“.
Eine Angabe, wieviel Gramm Trockenprodukt 100 Gramm zubereitetem Produkt entsprechen, gibt es dort nicht.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung regelt, welche Nährwerte deklariert und wie sie berechnet werden müssen. So müssen sich beispielsweise die Angaben auf den Zeitpunkt des Verkaufs und üblicherweise auf 100 Milliliter oder 100 Gramm des Produktes beziehen. Von dieser Regel gibt es allerdings Ausnahmen: Wenn ausreichend genau über die Zubereitungsweise informiert wird und sich die Informationen auf das verbrauchsfertige Lebensmittel beziehen, dann können sich die Nährwerte beispielsweise auf das verzehrfertige Produkt beziehen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Getrennt gesehen erfüllen beide Angaben die rechtlichen Anforderungen, für Verbraucher sind sie jedoch kaum nützlich: Die Füllmengenangaben „200 g“ für das Trockenprodukt sowie „6 Stück“ passen nicht zur Nährwertkennzeichnung, die sich auf 100 Gramm zubereitete Knödel beziehen. Für Verbraucher ist die Nährwertkennzeichnung nur nachvollziehbar, wenn sie sich auf dieselbe Bezugsgröße bezieht wie die Füllmenge.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Kennzeichnung der Füllmenge und Nährwerte so gestalten, dass die Nährwertkennzeichnung ohne Wiege- und Rechenvorgänge für Verbraucher nachvollziehbar ist.

Stellungnahme der Netto Marken-Discount AG & Co. KG, Maxhütte-Haidhof

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 27.02.2020 liegt bisher keine Antwort vor.

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