So haben Hersteller reagiert:

Albi Granatapfel-Apfel

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Der Anbieter ergänzt den Produktnamen und nennt nun auch den Apfel.
Geändert

Durch den Produktnamen „Granatpafel“ sowie den zweifach abgebildeten Granatapfel hebt der Anbieter diese Frucht besonders hervor. Tatsächlich ist genauso viel Apfelsaft im Getränk enthalten. Aus unserer Sicht ist es naheliegend, dass Verbraucher aufgrund der Aufmachung überwiegend Granatapfel im Getränk erwarten. Der Hersteller sollte die Aufmachung der Zusammensetzung anpassen.

Aufmachung (erster Eindruck) Granatapfel, dann auf der Seite die Zutatenliste gelesen. Es wurde einem suggeriert, dass es reiner Granatapfelsaft ist und nicht ein Gemisch aus Wasser, Zucker, Apfelsaft, Holunderbeersaft usw.
Verbraucherin aus Lampertswalde vom 25.02.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung

Darum geht’s:

Das Fruchtsaftgetränk trägt auf der Schauseite den Namen „Granatapfel“ sowie den Hinweis „Fruchtgehalt 30 %“. Die Abbildung zeigt im Vordergrund einen aufgeschnittenen und einen ganzen Granatapfel, dahinter einen Apfel. Nach dem Umdrehen der Verpackung erfahren Verbraucher, dass es sich um ein Granatapfel-Apfel-Holunderbeergetränk handelt, das ebenso viel Apfelsaft wie Granatapfelsaft enthält. Weitere Zutaten sind Wasser, Zucker, Holunderbeersaft, Citronensäure und natürliches Aroma.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Laut den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke sollte ein Fruchtsaftgetränk aus Kernobst einen Fruchtgehalt von mindestens 30 Prozent haben. Zudem beschreiben die Leitsätze, dass Fruchtabbildungen nicht im Widerspruch zur Zusammensetzung stehen sollen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Durch den Produktnamen sowie den zweifach abgebildeten Granatapfel hebt der Anbieter diese Frucht besonders hervor. Aus unserer Sicht ist es naheliegend, aufgrund der Aufmachung überwiegend Granatapfel im Getränk zu erwarten. Zudem müssen Verbraucher nicht damit rechnen, dass das Getränk Holunderbeersaft enthält, der dem Produkt die rote Farbe verleiht.  

Fazit:

Der Hersteller sollte die Aufmachung der Zusammensetzung anpassen.

Stellungnahme der Albi GmbH, Berghülen

Der Granatapfel ist die geschmacksbestimmende Frucht im Granatapfel-Apfel-Holunderbeergetränk und steht daher auf der Schauseite im Vordergrund. Die Zutaten Granatapfelsaft und Apfelsaft sind nach ihrer mengenmäßigen Gewichtung und somit gleichgroß dargestellt („[…] 14 % Granatapfelsaft*, 14 % Apfelsaft* […]“). Wir können Sie informieren, dass unser Produkt seit 03.02.2020 in einer neuen Verpackung abgefüllt wird. Auf der Schauseite ist nun die Produktbezeichnung „Granatapfel-Apfel“ zu finden.

Ergebnis

Der Anbieter hat darüber informiert, dass er die Produktbezeichnung bereits im Februar geändert habe und das Getränk nun „Granatapfel-Apfel“ heißt. Die Verbraucherzentrale hatte das Produkt Ende Februar noch in der alten Aufmachung im Handel gefunden.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de