Ergebnisse

Dresdner Stollen 84,7 % (343 Stimmen)
Nürnberger Lebkuchen 79,8 % (323 Stimmen)
Lübecker Marzipan 79, 3 % (321 Stimmen)
Aachener Printen 69,4 % (281 Stimmen)
Basler Leckerli 20,2 % (82 Stimmen)
Linzer Torte 19,3 % (78 Stimmen)
Schwäbische Springerle 16,5 % (67 Stimmen)

Die Zahlen zeigen, dass ein Großteil der Befragten, nämlich 84,7 Prozent, weiß, dass der Dresdner Stollen rechtlich geschützt ist. Über den Geoschutz der Nürnberger Lebkuchen sowie dem Lübecker Marzipan wissen rund drei von vier Teilnehmerinnen und Teilnehmer Bescheid. Dass auch die Aachener Printen rechtlich geschützt sind und in der Aachener Region hergestellt werden müssen, wissen immerhin noch knapp 70 Prozent der Befragten.

Jeder fünfte Befragte nahm irrtümlich an, dass der Geoschutz auch für Basler Leckerli (20,2 Prozent) beziehungsweise Linzer Torte (19,3 Prozent) gilt. 16,5 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer tippten darauf, dass auch die Schwäbischen Springerle rechtlich geschützt seien.

An der nicht-repräsentativen Umfrage auf Lebensmittelklarheit.de nahmen 405 Personen teil. Die Abstimmung lief vom 13.12.2019 bis zum 09.01.2020.