Bei Zutaten, die in kleinen Mengen zur Geschmacksgebung verwendet werden, muss keine Menge angegeben sein |
55 % (386 Stimmen) |
Die Kennzeichnung ist fehlerhaft – die Mengen von beworbenen Zutaten müssten auf dem Etikett stehen |
20 % (142 Stimmen) |
Ich kann mir nicht erklären, warum keine Mengen angegeben sind |
11 % (78 Stimmen) |
Mengenangaben bei Zutaten sind immer eine freiwillige Kennzeichnung der Hersteller |
10 % (72 Stimmen) |
Mengenangaben sind nur für bestimmte Zutaten verpflichtend, zum Beispiel für Fleisch |
4 % (31 Stimmen) |
Die richtige Antwort lautet: Bei Zutaten, die in kleinen Mengen zur Geschmacksgebung verwendet werden, muss keine Menge angegeben sein. Es handelt sich dabei um einen Ausnahmeregelung, denn normalerweise ist die Mengenangabe für Zutaten, die auf dem Etikett genannt oder abgebildet werden, verpflichtend.
Die Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer kennt diese Ausnahme bei der Mengenkennzeichnung. Immerhin 45 Prozent vermuten aber unterschiedliche andere Ursachen oder können sich die fehlende Mengenangabe nicht erklären.
Dabei ist die Ausnahmeregel aus Sicht von Lebensmittelklarheit bedeutend, denn Hersteller können dadurch ausgerechnet sehr geringe Zutatenmengen verschweigen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher kann diese Kenntnis aber kaufentscheidend sein. Lebensmittelklarheit fordert, die ärgerliche Ausnahme abzuschaffen.
An der nicht-repräsentativen Umfrage auf Lebensmittelklarheit.de nahmen 709 Personen teil. Die Abstimmung lief vom 24.08.2017 bis zum 08.11.2017.