Der Energiegehalt stammt hauptsächlich aus der nicht angegebenen Essigsäure |
40 % (212 Stimmen) |
Ich kann mir die Kennzeichnung nicht erklären |
26 % (140 Stimmen) |
Es handelt sich um aufsummierte „Rundungsfehler“, da die Nährwerte ohne Kommastelle angegeben sind |
11 % (56 Stimmen) |
Hier muss ein Fehler vorliegen, denn der Energiegehalt muss sich aus den einzelnen aufgeführten Nährstoffen ergeben |
10 % (53 Stimmen) |
Energie- und Nährstoffgehalt sind voneinander unabhängig – deshalb besteht kein Widerspruch |
10 % (53 Stimmen) |
Durch den Gärungsvorgang verändern sich Energie- und Nährstoffgehalt unterschiedlich |
5 % (24 Stimmen) |
Nicht einmal die Hälfte der Teilnehmenden wusste, dass der Energiegehalt hauptsächlich aus der in der Nährwertdeklaration nicht angegebenen Essigsäure stammt. Denn organische Säuren wie die Essigsäure werden mit drei Kilokalorien pro Gramm in den Energiegehalt eingerechnet. Ein bedeutender Anteil fand gar keine Erklärung für diese Kennzeichnung.
Die Nährwertangaben des Essigs sind entsprechend der EU-Lebensmittelinformationsverordnung korrekt. Demnach werden organische Säuren in der Nährwertkennzeichnung nicht aufgeführt, obwohl sie Energie liefern können. Widersprüchliche Nährwertangaben sind allerdings verwirrend für Verbraucher. Transparenter wäre es, wenn Hersteller erklären, wieso ein Lebensmittel Energie liefert, obwohl in der Nährwerttabelle keine energieliefernden Nährstoffe stehen.
An der nicht-repräsentativen Umfrage auf Lebensmittelklarheit.de nahmen 530 Personen teil. Die Abstimmung lief vom 21.06.2017 bis zum 23.08.2017.