Warnhinweis auf zuckerfreien Süßigkeiten oft unzureichend
Zuckerfreie Süßigkeiten enthalten häufig Zuckeraustauschstoffe wie Maltit oder Sorbit. Diese Süßungsmittel können zu Durchfall und Blähungen führen. Ab einer bestimmten Menge müssen Lebensmittel mit diesen Stoffen einen Warnhinweis tragen. Doch ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Hamburg zeigt: Der Warnhinweis ist häufig kaum auffindbar und teilweise nicht ausreichend.
Für ihren Marktcheck hat die Verbraucherzentrale 16 Riegel, Gummibärchen und weitere Süßigkeiten untersucht. Alle Produkte enthalten mehr als zehn Prozent Zuckeraustauschstoffe. Ab dieser Menge müssen Anbieter den Warnhinweis „kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“ aufs Etikett drucken.
Hinweis auf abführende Wirkung auf der Rückseite versteckt
Das Ergebnis: Bei den meisten Produkten war der Hinweis klein gedruckt auf der Rückseite zu finden, teilweise zwischen anderen Hinweisen versteckt. Bei 13 der 16 getesteten Süßigkeiten bewerteten die Verbraucherschützer den Hinweis als nicht ausreichend. Da die abführende Wirkung schon bei weniger als einem Riegel oder fünf Fruchtgummis nicht mehr ausgeschlossen werden könne, reiche ein solcher Hinweis nicht aus, schreibt die Verbraucherzentrale.
Auf einem Produkt mit zuckerfreien Schokolinsen war der Pflichthinweis sogar nur auf Englisch aufgedruckt, bei einem weiteren Produkt fehlte der Hinweis ganz.
Ein halber Riegel ist kein „übermäßiger Verzehr“
Bei empfindlichen Personen könnten schon ab zehn Gramm Maltit oder Sorbit Durchfälle auftreten, warnt die Verbraucherzentrale. Nach den Berechnungen der Verbraucherschützer ist diese Menge teilweise schon in einem halben Proteinriegel oder in drei Weingummis enthalten. Solche Mengen verstehe niemand unter einem „übermäßigen Verzehr“.
Zwei Anbieter von Fruchtgummis machen es besser: Sie drucken den Hinweis gut sichtbar auf die Vorderseite, ergänzt mit der Information, dass die abführende Wirkung ab einer Menge von fünf Fruchtgummis möglich ist.
Quelle: „Große Mengen abführend wirkender Zuckeraustauschstoffe in Süßigkeiten“ – Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg vom 13.08.2025
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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