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Verbraucherzentrale geht gegen überzogene Gesundheitswerbung für Tees vor

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Verbraucherzentrale geht gegen überzogene Gesundheitswerbung für Tees vor

Durchschlafen dank Kräutertee? Solche und ähnliche Gesundheitsversprechen für Tee sind übertrieben und nach Ansicht der Verbraucherzentralen verboten. Dennoch finden sich zahlreiche Tees mit Gesundheitsversprechen in den Regalen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nun zwei Anbieter erfolgreich abgemahnt.  

Tees mit Gesundheitsversprechen lassen sich offenbar gut vermarkten. In einem aktuellen Marktcheck von Lebensmittelklarheit fanden die Expert:innen der Verbraucherzentralen Ende des vergangenen Jahres 34 Tees mit gesundheits- oder sogar krankheitsbezogenen Angaben im Handel. Mindestens vier davon überschritten nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) die Grenze des Erlaubten.  

Mit „Durchschlafen“ und „Wieder gut! Pipifein“ geworben

Der Verband forderte zwei Anbieter zur Unterlassung mehrerer Aussagen für ihre Tees auf: die österreichische Firma Sonnentor sowie das bayerische Unternehmen Bad Heilbrunner. Sonnentor verkaufte unter anderem Tees mit den Namen „Happiness is… Durchschlafen“ und „Wiedergut! Pipifein“. Bad Heilbrunner bewarb seinen Tee als „Bio Immuntee für Kinder“.  

Der vzbv sah bei allen drei Tees Verstöße gegen die Health-Claims-Verordnung: Beispielsweise werde bei dem „Happiness is… Durchschlafen“-Tee ein Zusammenhang zwischen der Einnahme des Tees und dem positiven Effekt des Durchschlafens und tiefer Erholung hergestellt. Die Aussagen zum „Wiedergut! Pipfein“ sah der vzbv sogar als krankheitsbezogen an. Sie ließen den Eindruck entstehen, dass die Teemischung bei Blasenproblemen Erleichterung oder Besserung verschaffen könne, so der Verband. Die Bezeichnung „Wiedergut! Pipifein“ stellt nach Ansicht des vzbv einen direkten Bezug zu körperlichen Beschwerden her und verspricht eine Verbesserung des Zustandes. 

Kein zugelassener Kinder-Claim für den Tee 

Im Fall des Bio-Immuntees kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband unter anderem die Bewerbung „für Kinder“. Die Aussagen erweckten den Eindruck, die enthaltenen Zutaten hätten einen positiven Effekt auf das Immunsystem der Kinder. Auch die Abbildung mit einem Löwen als Teddy, der eine Hantel in der Hand hält, vermittele den Eindruck, das Produkt sei speziell für Kinder konzipiert und könne auch deren Abwehrkräfte stärken. Nach Angaben des vzbv gibt es für die Aussagen keinen zugelassenen Claim für Kinder.

Beide Anbieter haben inzwischen Unterlassungserklärungen unterschrieben und darin zugesichert, die kritisierte Werbung für die Tees in Zukunft nicht mehr zu verwenden. Die Unternehmen haben um eine Aufbrauchfrist bis Ende April beziehungsweise Ende Mai gebeten. 
 

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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
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