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Überzogene Gesundheitsversprechen zu MCT-Öl abgemahnt

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Überzogene Gesundheitsversprechen zu MCT-Öl abgemahnt

Der Anbieter My Simply Keto GmbH hatte sein MCT-Öl „Keto-Booster“ mit einer Reihe übertriebener Gesundheitsversprechen  beworben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sah in den Angaben einen Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung und mahnte den Anbieter daraufhin ab.

Angaben im Online-Shop entfernt

„Turbo-Antrieb für Stoffwechsel und Gehirnleistung“, „kurbelt die Fettverbrennung an“ und „sofortiger Energieschub“: Mit diesen und weiteren Aussagen bewarb die Simply Keto GmbH ihr Produkt. Nach Angaben der GmbH handelt es sich um einen „besonders wirksamen Extrakt aus Kokosöl“. Die zweifelhaften Gesundheitsversprechen auf der Homepage des Anbieters fielen zunächst einem Verbraucher auf, der den Fall bei Lebensmittelklarheit meldete. Da die Expertinnen des Portals hier ein deutliches Täuschungspotenzial sahen, gaben sie den Fall an den vzbv weiter, der den Anbieter aufgrund der Aussagen abmahnte.

Der Betreiber der Homepage, Simply Keto, lenkte ein, unterzeichnete die Unterlassungserklärung und entfernte die kritisierten Aussagen von seiner Seite.

Unseriöse Gesundheitswerbung im Internet

Für gesundheitsbezogene Angaben zu Lebensmitteln gelten strenge Regeln. Laut der Health-Claims-Verordnung müssen Aussagen, die eine Wirkung auf die Gesundheit versprechen, belegt und von der Europäischen Kommission zugelassen sein. Das gilt für jegliche Werbung, beispielsweise auch für Aussagen in Online-Shops.

Gerade in Online-Shops und in den sozialen Medien fallen dennoch immer wieder Anbieter auf, die ihre Produkte mit zweifelhaften und nicht belegten Aussagen bewerben. Bei Lebensmittelklarheit beschweren sich Verbraucher:innen seit Jahren regelmäßig über unseriöse Gesundheitswerbung. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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