Kinderlebensmittel: Weniger Comicfiguren, kaum bessere Nährwerte
Bärchenwurst, Kekse in Tierform oder Fruchtgummis mit Comicfiguren: Bunt gestaltete Lebensmittel sollen Kinder zum Konsum verleiten. Die meisten dieser Lebensmittel sind aber nicht kindgerecht und enthalten zu viel Zucker, Fett oder Salz. Ein aktueller Marktcheck der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigt: Lidl und Aldi haben seit 2023 bei einer Reihe von Lebensmitteln die Kinderoptik verändert oder die Zusammensetzung verbessert. Sie sind aber noch weit entfernt von den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Hintergrund des Marktchecks war ein Versprechen von Lidl und Aldi Süd, bis Ende 2025 nur noch Kinderlebensmittel anzubieten, die den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation WHO für Kinderprodukte entsprechen. Im Jahr 2023 war das bei Aldi Süd und Lidl nur bei 2 von 121 Produkten der Fall. Der Marktcheck zeigt aber, dass die Mehrzahl der untersuchten Produkte im Jahr 2026 nach wie vor nicht den WHO-Kriterien erfüllen und daher nicht an Kinder vermarktet werden sollten. In vielen Fällen wurde statt der Zutaten lediglich das Design verändert.
| Hintergrund I: Das Versprechen der Discounter Anfang 2023 veröffentlichte Lidl seine Leitlinie für Standards im Kindermarketing. Darin versprach das Unternehmen, ungesunde Lebensmittel (Eigenmarken) nicht mehr gezielt für Kinder zu bewerben. An Kinder gerichtete Werbung sollte bis Ende 2025 ausschließlich auf Eigenmarken-Produkten zu finden sein, die die WHO-Kriterien erfüllen. Aldi zog kurz darauf nach und teilte mit, die Rezepturen seiner Kinderprodukte bis Ende 2025 an die Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation anpassen zu wollen. |
Der Marktcheck umfasste drei Phasen: Im Jahr 2023 erfasste die Verbraucherzentrale 121 Lebensmittel der Eigenmarken von Lidl und Aldi Süd, die sich in ihrer Gestaltung an Kinder richteten, also beispielsweise Tiere oder Fabelwesen auf der Verpackung abbildeten. Die Lebensmittel stammten aus elf Kategorien, darunter Süßwaren, Kekse, Getränke, Frühstückscerealien und Joghurt. Die Tester:innen überprüften bei sämtlichen Produkten die Nährwerte und untersuchten, wie viele Produkte die Anforderungen der WHO bereits erfüllten.
Dieselben Lebensmittel wurden im Jahr 2024 und 2026 erneut geprüft. Einige Produkte wurden nicht mehr gefunden. Gleichzeitig wurden während der Recherche weitere Lebensmittel mit Kinderoptik entdeckt und zusätzlich in den Marktcheck einbezogen. Somit wurden im Jahr 2024 insgesamt 162 Produkte überprüft, im Jahr 2026 insgesamt 175 Produkte.
| Hintergrund II: Die WHO-Kriterien für Kinderlebensmittel Die Nährwertprofile der Weltgesundheitsorganisation wurden im Jahr 2015 entwickelt und im Jahr 2023 überarbeitet. Sie legen für verschiedene Lebensmittelgruppen fest, ab welchem Kalorien-, Fett- oder Zuckergehalt Lebensmittel nicht für Kinder beworben werden sollten. Beispielsweise sollten an Kinder gerichteten Keksen, Kuchen, Süßigkeiten und Eis grundsätzlich kein Zucker zugesetzt werden. Der maximale Gesamtzuckergehalt (inklusive von Natur aus enthaltener Zucker) für Frühstückscerealien oder Joghurt liegt bei 12,5 Gramm pro 100 Gramm. |
Comicfiguren auf der Verpackung entfernt
Das Ergebnis des Marktchecks: Bei etwa jedem vierten Produkt (43) haben Lidl (27) und Aldi Süd (14) seit 2023 die Kinderoptik beseitigt, beispielsweise Tier- oder Comicfiguren auf der Verpackung entfernt oder verändert. So hat beispielsweise eine Colaflasche auf Fruchtgummis von Lidl kein lachendes Gesicht mehr, ein comic-artig gezeichneter Papagei wird nun naturgetreuer dargestellt.
Bei weiteren 15 Produkten wurde die Gestaltung zwar verändert und beispielsweise Tier- oder Comicfiguren von der Verpackung entfernt. Die Produkte sprechen allerdings durch ihre Form selbst weiterhin Kinder an. Somit ist die Kinderoptik zwar verändert, aber aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Teilen beibehalten worden, beispielsweise weil Kekse nach wie vor als Tiere oder Comicfiguren geformt sind.
Bei 66 der überprüften Lebensmitteln war die Kinderoptik gegenüber 2023 unverändert. Dies war vor allem bei Markenprodukten der Fall. Bei den Eigenmarken von Aldi waren nur fünf Produkte optisch unverändert, bei Lidl sechs.
39 der im Jahr 2023 überprüften Kinderlebensmittel haben die Tester:innen in 2026 nicht mehr gefunden.
Kinderoptik beseitigt, Nährwerte verschlechtert
Bei den Nährwerten stellte die Verbraucherzentrale ebenfalls einige Veränderungen fest – allerdings nicht nur zum Positiven: Bei einigen Produkten haben sich die Nährwerte nach der Entfernung der Kinderoptik verschlechtert. So stiegen bei zehn Produkten von Lidl nach der Änderung der Verpackung beispielsweise die Zucker-, Fett- oder Salzgehalte an.
Manche Veränderungen waren nicht eindeutig zu bewerten, beispielsweise wenn der Zuckergehalt gesenkt, aber gleichzeitig der Fettgehalt erhöht wurde. Insgesamt waren die meisten Veränderungen gering.
Nur acht Produkte erfüllen die WHO-Kriterien
Ein weiteres Ergebnis des Marktchecks: Die Mehrzahl der untersuchten Produkte entspricht nach wie vor nicht den WHO-Kriterien und sollten daher nicht an Kinder vermarktet werden. Nur acht Produkte erfüllten im Januar 2026 vollständig die WHO-Kriterien für Kinderlebensmittel (gegenüber zwei im Jahr 2023): fünf bei Lidl, drei bei Aldi Süd.
Gemessen an den ursprünglichen Ankündigungen bleibt der Anteil jedoch gering. Besonders problematisch sind weiterhin Süßwaren, Kuchen und Kekse, salzige Snacks, Eis und Softdrinks. Aus diesen Kategorien erfüllte nach wie vor keins der überprüften Produkte die WHO-Kriterien. Sie enthalten nach wie vor zu viel Zucker, Fett oder Salz.
Fazit der Verbraucherzentrale: Die Ergebnisse des Marktchecks zeigen, dass freiwillige Ankündigungen nicht ausreichen. Um eine wirksame Verbesserung bei Kinderlebensmitteln und ihrer Werbung zu erreichen, braucht es aus Sicht der Verbraucherzentrale gesetzliche Vorgaben. Es sei daher erforderlich, das Vorhaben zum Kinderlebensmittel-Werbegesetz wieder aufzugreifen und umzusetzen.
Quelle: „Kinderlebensmittel: Viel neue Verpackung und wenig echte Verbesserung“ – Pressemitteilung und Online-Meldung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 17.07.2026
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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