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Gericht untersagt angstmachende Werbung für Prostatakapseln

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Gericht untersagt angstmachende Werbung für Prostatakapseln

Angst vor Krankheiten zu schüren und direkte Abhilfe durch ein Nahrungsergänzungsmittel zu versprechen, ist verboten. Doch genau auf diese Weise gestaltete der Anbieter der „ProstaVita Forte“-Kapseln, die AN Schweiz AG, die Werbung für sein Produkt. Das Landgericht Wiesbaden hat der Klage der Verbraucherzentrale Hessen gegen diese Angstmacherei nun stattgegeben und die kritischen Aussagen verboten.

Krankheitsbezogene Werbung ist verboten – Angstmacherei auch

„Verbannen Sie die Angst vor häufigem Wasserlassen, […], ständigem Harndranggefühl […] und Brennen beim Wasserlassen für immer aus Ihrem Leben!“ Mit diesen und weiteren gesundheits- und krankheitsbezogenen Angaben warb das Unternehmen unter anderem in einer hessischen Tageszeitung sowie auf seiner Internetseite für sein Produkt. Weiterhin behauptete es, „die erste vollständige Prostata-Formel der Welt“ gefunden zu haben. Des Weiteren versuchte es mit der Behauptung, dass „fast jeder zweite Mann ab 60“ einer gutartigen Prostatavergrößerung zum Opfer falle, betroffene Männer zu einem Kauf des Produktes zu bewegen.   
Doch gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel – darunter fallen auch Nahrungsergänzungsmittel – sind in der Health-Claims-Verordnung streng reguliert. Krankheitsbezogene Angaben oder Angstmacherei sind generell verboten. Die getroffenen Aussagen seien dazu geeignet, bei den angesprochenen Verbrauchern Angst und Panik hervorzurufen, argumentierte die Verbraucherzentrale in ihrer Klageschrift. Zudem handele es sich um eine aggressive geschäftliche Handlung, welche laut Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verboten sei. 
Das Gericht gab der Verbraucherzentrale recht und urteilte, dass vor allem die Angst hinsichtlich der körperlichen Integrität das Kaufverhalten stark beeinflussen könne. Mit den vorliegenden Aussagen schaffe die AN Schweiz AG bei dem angesprochenen Konsumen-tenkreis eine so starke Angst vor einer Erkrankung, dass dieser zu einer rationalen Entscheidung nur noch schwerlich in der Lage sei.  
Mit dem Urteil wird der AN Schweiz AG untersagt, weiterhin mit den kritisierten Aussagen für sein Produkt zu werben.

Quelle: „Schluss mit Angstmache für „ProstaVita Forte“, Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hessen vom 01.07.2022

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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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