Lexikon

Geschützte geografische Angabe (g.g.A)

Das EU-weit einheitliche Siegel bedeutet "geschützte geografische Angabe" und stellt sicher, dass das Lebensmittel eine bestimmte Qualität aufweist und aus der genannten Region stammt. Mindestens eine Stufe der Produktion muss dabei im genannten geografischen Gebiet erfolgen.

Derzeit sind knapp 80 Bezeichnungen aus Deutschland auf diese Weise geschützt. Neben der Nürnberger Rostbratwurst sind dies zum Beispiel das Lübecker Marzipan oder der Schwarzwälder Schinken. Welche das sind, erfahren Sie in der DOOR-Datenbank der Europäischen Kommission. Zum Vergleich: Das strengere Siegel „geschützte geografische Ursprungsbezeichnung“ dürfen nur zwölf Spezialitäten aus Deutschland tragen.