Mogel-Packungen
Oft sind Lebensmittel-Verpackungen sehr viel größer als ihr Inhalt.
Zum Beispiel bei:
- Getränke-Pulvern
- Müsli
- Chips
Hersteller denken sich verschiedene Tricks aus, um die Verpackungen groß zu machen.
Damit Kunden denken:
In der Verpackung ist viel Inhalt.
Das Produkt ist günstig.
Aber in Wirklichkeit ist in der Verpackung oft viel Luft.
Kunden beschweren sich darüber bei Lebensmittel-Klarheit.
Aber wir können nicht entscheiden:
Diese Verpackung ist zu groß.
Und der Inhalt zu wenig.
Das kann nur das Eich-Amt.
Ärgern Sie sich über eine große Verpackung mit wenig Inhalt?
Dann wenden Sie sich an das Eich-Amt in Ihrer Stadt.
Möchten Sie die Telefon-Nummer oder die Adresse wissen?
Dann schauen Sie auf folgende Internet-Seite:
Doppelte Böden und riesige Schachteln
Diese Tricks machen Verpackungen größer:
- doppelte Böden
- große Deckel
- dicke Wände
- große Schachteln
Nicht jede übergroße Verpackung ist verboten.
Im Gesetz fehlen Informationen
Für Verpackungen gibt es verschiedene Gesetze.
In diesen Gesetzen steht:
Verpackungen dürfen nicht mehr Inhalt vortäuschen als tatsächlich vorhanden.
Aber in den Gesetzen steht nicht genau, wie das Verhältnis von Inhalt und
Verpackung sein soll.
Das Eich-Amt entscheidet meistens so:
Es ist eine Täuschung,
wenn in der Verpackung mehr als ein Drittel Luft ist.
Aber es gibt Ausnahmen:
Zum Beispiel, wenn die Verpackung durchsichtig ist.
Oder wenn man den Inhalt ertasten kann:
Dann ist es keine Täuschung.
Bei Pralinen-Schachteln ist es auch wieder anders.
Pralinen gelten als Luxus.
Sie werden durch die Verpackung vor Druck geschützt.
Und sie sollen in der Schachtel schön aussehen.
Deshalb dürfen Pralinen-Schachteln mehr Luft haben.
Die Regelung ist so:
Die Verpackung darf 6 Mal so groß sein wie das Gewicht von der Praline.
Zum Beispiel:
Eine Praline mit 10 Gramm darf in einer 60 Milli-Liter großen Verpackung sein.
Es gilt:
Jeder Fall ist anders.
Bei jedem Fall muss einzeln überprüft werden:
Verstößt der Hersteller gegen das Gesetz?
Das sagt Lebensmittel-Klarheit dazu
Wir fordern:
- Die Regierung soll Gesetze zur Größe von Verpackungen machen.
Im Gesetz soll stehen:
So groß darf eine Verpackung im Verhältnis zum Inhalt sein.
Die Grenzen können nach Produkt-Gruppen unterschiedlich sein. - Jede Verpackung muss vollständig gefüllt sein.
In manchen Fällen kann es Ausnahmen geben.
Zum Beispiel bei Getränke-Pulver in Dosen.
In der Fabrik werden die Dosen ganz befüllt.
Das Pulver bläst sich auf.
Nach einer Zeit fällt es zusammen.
So entsteht Luft in der Verpackung.
Das ist auch bei Müsli so.
Oder bei Chips in der Tüte.
Aber das ist nicht bei Tee-Beuteln der Fall.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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