Leichte Sprache

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Teasertitel
Erklärung zur Barriere-Freiheit

Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 13. Oktober 2022.
Sie entspricht den Regeln von der Europäischen Union.
Genauer gesagt ist es die Richt-Linie mit der Nummer 2016/2102.
Sie entspricht auch den Regeln in Deutschland.
Sie ist für die folgende Internet-Seite:
https://www.lebensmittelklarheit.de

Buch mit Paragraphen-Zeichen

 

Was bedeutet Erklärung zur Barriere-Freiheit?
Wir von Lebensmittelklarheit haben unsere Seite selbst bewertet.
Wir haben sie nach den Regeln einer Verordnung bewertet.
Die Verordnung heißt
Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung.
Die Abkürzung ist
BITV 2.0.

Wie man unsere Seite bedienen kann

Man kann unsere Seite auch ohne Maus benutzen.
Also nur mit der Tastatur.
Man kann unsere Seite auch nur mit dem Screen-Reader benutzen.
Das spricht man so aus: Skrien Rieda.
Der Screen-Reader ist für Menschen mit Seh-Behinderung.

Was noch nicht so gut gelingt

Auf unserer Internet-Seite gelingen einige Dinge in Bezug auf die Barriere-Freiheit noch nicht so gut:

  • Einzelne Seiten enthalten kleinere Syntax-Fehler.
    Syntax-Fehler sind Fehler im Satz.
    Manchmal sind also die deutschen Sätze nicht ganz richtig.
  • Nicht alle Dokumente haben sinnvolle Titel.
  • Nicht alle Info-Grafiken haben gute Alternativ-Texte.
    Alternativ-Texte sind für Menschen mit Seh-Behinderung.
  • Ältere pdf-Dokumente entsprechen nicht den neusten Vorgaben.
  • Nicht alle Videos haben eine Audio-Beschreibung.
    Audio-Beschreibungen sind für Menschen mit Seh-Behinderung.
  • Nicht alle Podcasts haben eine vollständige Text-Alternative.
    Podcasts sind Beiträge zum Hören.
    Menschen mit einer Hör-Behinderung brauchen eine Text-Alternative.
  • Videos in Deutscher Gebärden-Sprache werden im Moment gemacht.
    Bis Ende 2022 sollen die Videos fertig sein.

Barrierefreie pdf-Dokumente

Wir möchten in Zukunft immer barrierefreie pdf-Dokumente anbieten.
Wir möchten die Texte auch im Format fürs Internet anbieten.
Das Format heißt HTML.
Es ist besser für Screen-Reader.
Aber wir werden ältere Dokumente nicht nachträglich bearbeiten.

Brauchen Sie Inhalte aus älteren pdf-Dokumenten?
Dann schreiben Sie uns eine E-Mail.
Unsere E-Mail-Adresse ist:
lebensmittelklarheit@vzbv.de

Computer-Bildschirm

 

Probleme mit der Barriere-Freiheit

Haben Sie Probleme mit der Barriere-Freiheit auf unserer Seite entdeckt?
Dann schreiben Sie uns eine E-Mail.
Unsere E-Mail-Adresse ist:
lebensmittelklarheit@vzbv.de

Schlichtung

Haben Sie Probleme mit der Barriere-Freiheit auf unserer Seite entdeckt?
Haben Sie das Gefühl dadurch benachteiligt zu sein?
Dann können Sie sich beim Beauftragten der Bundes-Regierung für Menschen mit Behinderungen melden.
Der Beauftragte kann dann den Streit schlichten.
Schlichten bedeutet vermitteln.
Der Beauftragte soll das Problem lösen.
Auf der Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle finden Sie alle Informationen zur Schlichtung.
Sie können dort einen Antrag auf Schlichtung stellen.
Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache stellen.
Oder in Deutscher Gebärden-Sprache.

Telefon

Das ist die Adresse von der Schlichtungs-Stelle:
Schlichtungs-Stelle nach dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
bei dem Beauftragten der Bundes-Regierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-28 05
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/