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Der Grund-Preis hilft beim Vergleichen von Preisen

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Der Grund-Preis hilft beim Vergleichen von Preisen

Händler müssen im Supermarkt 2 Preise am Regal angeben:

  1. den End-Preis
    Das ist der Preis, den Sie für das Produkt an der Kasse bezahlen müssen.
  2. den Grund-Preis
    Das ist der Preis für eine bestimmte Menge.
    Bei verpackten Lebensmitteln wird der Grund-Preis so angegeben:
  • pro Kilo
  • pro Liter

    Bei losen Lebensmitteln wird der Grund-Preis so angegeben:
  • pro Kilo oder pro 100 Gramm
  • pro Liter oder pro 100 Milli-Liter

Der Grund-Preis steht meistens klein-gedruckt unter dem End-Preis.

Oder daneben.

Der Grund-Preis ist für Sie sehr nützlich.

 

Mit dem Grund-Preis können Sie die Preise einfach miteinander vergleichen.

Denn nicht in allen Verpackungen steckt die gleiche Menge Lebensmittel. 

Ein Beispiel:

Eine Tafel Schokolade A hat 50 Gramm.

Eine andere Tafel B hat 100 Gramm.

Die Tafel A mit 50 Gramm kostet 2 Euro.

Die Tafel B mit 100 Gramm kostet 2,5 Euro.

Die Tafel B ist also teurer.

 

Aber:

Der Grund-Preis von der Tafel A mit 50 Gramm ist 40 Euro.

Das heißt:

1 Kilo-Gramm Schokolade kostet 40 Euro.

Der Grund-Preis von der Tafel B ist 25 Euro.

Das heißt:

1 Kilo-Gramm Schokolade kostet 25 Euro.

 

Wenn man die Mengen vergleicht:

Dann ist die Schokolade B billiger.


Der Grund-Preis ist fast immer Pflicht

Anbieter müssen den Grund-Preis fast immer angeben.

In der Preis-Angaben-Verordnung steht:

  • Anbieter müssen den Grund-Preis pro Kilo oder Liter angeben.
  • Anbieter müssen bei manchen Lebensmitteln den Grund-Preis für das Abtropf-Gewicht angeben.

    Das Abtropf-Gewicht ist das Gewicht vom Lebensmittel ohne Flüssigkeit.

    Zum Beispiel von Obst in Konserven.

 

  • Anbieter müssen den Grund-Preis für das fertige Essen angeben.

    Das gilt zum Beispiel für Tüten-Suppen oder Pudding-Pulver.

    Zum Beispiel:
    20 Gramm Pudding-Pulver ergeben 1 Liter Pudding.
  • Kunden müssen die Angaben gut erkennen können.
    Die Angaben sollen in der Nähe vom End-Preis stehen.


Der Grund-Preis ist nicht Pflicht

In bestimmten Fällen ist der Grund-Preis nicht Pflicht:

  • bei Waren, die als Stück verkauft werden:
    Brötchen, Zitronen, Gurken
  • bei kleinen Mengen:
    Kleine Mengen sind bis zu 10 Gramm oder 10 Milli-Liter.
  • bei Produkten aus Automaten
  • bei Produkten von Markt-Ständen
  • bei Produkten von Kiosken
  • bei Produkten von Hof-Läden
  • Wenn der Grund-Preis und der End-Preis gleich sind:
    Zum Beispiel bei einem Liter Milch.


Das sagt Lebensmittel-Klarheit dazu

Wir erhalten oft Anfragen von Kunden zum Grund-Preis.

Daraus wird deutlich:

Es gibt Probleme mit dem Grund-Preis:

Sowohl in Super-Märken als auch im Internet.

Manchmal werden die Grund-Preise falsch berechnet.

Manchmal fehlen die Grund-Preise.

Auch die Preis-Etiketten sind nicht eindeutig.

Manchmal steht der Grund-Preis links vom End-Preis, manchmal rechts.

Manchmal ist der Grund-Preis zu klein geschrieben.

 

Wir von Lebensmittel-Klarheit fordern deshalb:

Kunden sollen den Grund-Preis immer gut erkennen können.

Die Anbieter sollen den Grund-Preis immer deutlich schreiben.

Die Behörden sollen die Anbieter mehr kontrollieren.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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