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Erfolgreich abgemahnt: Nahrungsergänzungsmittel mit angeblicher Schutzwirkung vor dem Coronavirus

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Erfolgreich abgemahnt: Nahrungsergänzungsmittel mit angeblicher Schutzwirkung vor dem Coronavirus

Manche Unternehmen nutzen die Corona-Pandemie für Werbezwecke. So bildete die Heilpflanzenwohl GmbH das Coronavirus großformatig in Werbeanzeigen ab, in Kombination mit den Slogans „So bleiben Sie stark.“ und „Das Extra-Schutzschild für Ihr Immunsystem“. Auch die weiteren Werbetexte vermittelten den Eindruck, dass die Produkte „Pulmovir immun“ und „Glykowohl extra“ vorbeugend gegen die Krankheit Covid 19 wirken können.

Eine Verbraucherin und ein Verbraucher sahen sich dadurch getäuscht und meldeten die Werbeanzeigen an Lebensmittelklarheit. Auch den Expertinnen des Portals ging diese Werbung deutlich zu weit. Sie gaben den Fall an den Verbraucherzentrale Bundesverband weiter, der den Hersteller daraufhin abmahnte.

Die Verbraucherschützer bemängelten unter anderem die Aussagen:

  • Laut Studien kann ein niedriger Vitamin-D-Spiegel das Risiko für einen schweren Verlauf bei COVID 19 um das 23-fache erhöhen. Glycowohl EXTRA enthält Vitamin D […]
  • Glycowohl EXTRA ist ein Meilenstein in der Immun-Forschung.
  • Es enthält alle wichtigen Mikronährstoffe, um den Angriffen auf unser Immunsystem zu trotzen.
  • Was die Mehrheit der Deutschen vereint, ist der Wunsch, einer Corona-Infektion mit natürlich gestärktem Immunsystem und Atemwegen entgegnen zu können.
  • Schützen Sie sich natürlich – mit einem starken Immunsystem und starken Atemwegsschleimhäuten. Fragen Sie jetzt in der Apotheke nach dem neuen Pulmovir immun.

Krankheitsbezogene Werbung ist nicht erlaubt

Nahrungsergänzungsmittel zählen als Lebensmittel und dürfen daher nicht damit beworben werden, dass sie vor Krankheiten schützen. Auch gesundheitsbezogene Angaben sind stark reglementiert. Sie sind nur erlaubt, wenn die beworbenen Wirkungen wissenschaftlich nachgewiesen und die entsprechende Angaben zugelassen sind. Die sachliche formulierte Aussage „Zink trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“ ist ab einem vorgegebenen Zinkgehalt beispielsweise möglich. Vielfach gehen Werbeaussagen aber deutlich darüber hinaus. Sie versprechen eine Stärkung des Immunsystems oder – wie in den abgemahnten Fällen – sogar die Abwehr einer bestimmten Krankheit.

Der Heilpflanzenwohl GmbH hat im Mai 2021 in beiden Fällen Unterlassungserklärungen unterschrieben und zugesichert, bestimmte Werbeaussagen nicht mehr zu verwenden.

Lebensmittelklarheit rät grundsätzlich zur Vorsicht bei Werbung, die sich auf die Corona-Pandemie bezieht. Übertriebene Werbeversprechen können Verbraucherinnen und Verbraucher im Produktbereich mit dem Meldeformular melden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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