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Hersteller von Lebensmitteln – oft nicht zu erfahren

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Hersteller von Lebensmitteln – oft nicht zu erfahren

Wer hat das Lebensmittel hergestellt, das ich kaufen möchte? Das wollen viele Verbraucher:innen wissen. Doch oft haben sie keine Chance zu erfahren, welche Firma die Produkte produziert hat. Denn weder die aufgedruckte Firmenadresse noch das Identitätskennzeichen auf tierischen Produkten müssen den Hersteller nennen. 

Tatsächlich muss der Hersteller auf verpackten Lebensmitteln nicht genannt sein.

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung schreibt lediglich vor, dass der Name und die Anschrift des Lebensmittelunternehmens anzugeben ist, das für die Kennzeichnung des Lebensmittels verantwortlich ist. Statt der Herstellerfirma kann beispielsweise auch der Händler auf dem Lebensmittel stehen. „Hergestellt für …“ ist ein Hinweis dafür, dass es sich nicht um den Hersteller handelt.

Wenn das verantwortliche Unternehmen seinen Sitz nicht in der Europäischen Union hat, muss die Importfirma genannt werden, die das Lebensmittel in die Union einführt. 

Oft können Kund:innen nicht erkennen, ob die auf der Packung genannte Firma der Hersteller, der Verpacker oder der Verkäufer ist.

Identitätskennzeichen

Auch das Identitätskennzeichen, das auf allen tierischen Lebensmitteln zu finden ist, gibt keine Auskunft über den Hersteller. Zwar ist eine Betriebsnummer im Siegel angegeben. Diese steht aber für den Betrieb, der das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt hat. Das muss nicht der Hersteller sein. Noch weniger lässt sich die Herkunft der Rohstoffe daraus erfahren.

Auch das Identitätskennzeichen, das auf allen tierischen Lebensmitteln zu finden ist, kann auf den Holzweg führen. Zwar ist eine Betriebsnummer im Siegel angegeben. Dieser steht aber für den Betrieb, der das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt hat. Weder der Hersteller noch Herkunft der Rohstoffe ist daraus abzuleiten.

Diese wenig verbraucherfreundliche Regelung ist nicht hinzunehmen. Lebensmittelklarheit.de fordert den Gesetzgeber auf, das Kennzeichnungsrecht entsprechend zu ändern:
Der Hersteller sollte als Pflichtkennzeichnung auf jedem verpackten Lebensmittel stehen. Verpacker oder Verkäufer sollten, eindeutig als solche bezeichnet, nur als zusätzliche Informationen anzugeben sein.

Anfragen bei Lebensmittelklarheit zeigen, dass Verbraucher:innen den Hersteller erfahren möchten. Die Herstellerfirma sollte verpflichtend auf jedem verpackten Lebensmittel stehen und als solche zu erkennen sein. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V. 

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

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Werner Feurle
02.05.2025 - 11:29

hallo,
ich versuche herauszufinden woher der Fisch mit der Identnummer PL 04031803 WE kommt. Bisher ohne Erfolg. Es soll sich lt. angabe um Schottischen Räucherlachs aus den Gewässern in Schottland handeln.
Habe die Seite nicht finden können.
Gruß
Werner

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