Das Verbrauchsdatum gilt für leicht verderbliche Lebensmittel
Lebensmittel wie Hackfleisch, Geflügel oder Räucherfisch sind sehr leicht verderblich und können schnell zur Gesundheitsgefahr werden. Deshalb müssen verpackte, schnell verderbliche Lebensmittel ein Verbrauchsdatum tragen – es ersetzt bei diesen Lebensmitteln das Mindesthaltbarkeitsdatum.
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung schreibt vor, dass nahezu alle verpackten Lebensmittel entweder ein Mindesthaltbarkeits- oder ein Verbrauchsdatum tragen müssen.
So erkennen Sie das Verbrauchsdatum
Das Verbrauchsdatum besteht aus dem Aufdruck „zu verbrauchen bis:“ und dem Datum selbst oder dem Hinweis, wo das Datum zu finden ist. Außerdem gehört eine Beschreibung der einzuhaltenden Aufbewahrungsbedingungen dazu, zum Beispiel „Bei Aufbewahrung bei maximal 7 °C zu verbrauchen bis …“
Für diese Lebensmittel ist das Verbrauchsdatum Pflicht
Die Angabe des Verbrauchsdatums ist für im Handel erhältliche Rohmilch, dort als Vorzugsmilch bezeichnet, verpflichtend. Bei anderen leicht verderblichen Produkten prüfen Hersteller oder Anbieter, ob statt des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum erforderlich ist.
Auf folgenden Produkten ist häufig ein Verbrauchsdatum zu finden:
- frisches Geflügelfleisch – hier steht die Verpflichtung, ein Verbrauchsdatum anzubringen, derzeit noch in den nationalen Vermarktungsnormen. Laut europäischem Recht ist es allerdings nicht mehr zwingend erforderlich.
- Hackfleisch oder anderes zerkleinertes Fleisch
- frische Bratwurst
- andere frische Fleischprodukte
- frischer oder geräucherter Fisch
- frisch gepresste Fruchtsäfte
- bereits geschnittene Salate
Bei fertig verpackten Lebensmitteln ist das Verbrauchsdatum auf die Verpackung oder auf ein Etikett gedruckt.
Bei Geflügelfleisch, das an der Bedienungstheke verkauft wird, muss die Kennzeichnung auf einem Schild auf oder neben dem Geflügelfleisch, auf der Verpackung oder einem daran befestigten Etikett stehen.
-
Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums kann ein Lebensmittel noch verkauft und verzehrt werden, solange es noch einwandfrei ist.
-
Nach Ablauf des Verbrauchsdatums ist der Verkauf eines Produktes verboten, es gehört in den Abfall.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org,
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.
Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/
Haben Sie auch eine Frage? Unsere Redaktion antwortet.






Kommentare
War nicht räuchern mal ein Weg der Haltbarmachung? Warum wird hier Räucherfisch zu den leicht verderblichen Lebensmitteln gezählt?
Neuen Kommentar hinzufügen