Wie passen Fruchtanteil und Zuckeranteil zusammen?
Frage
Ein Erdbeer-Fruchtaufstrich wirbt mit „Hergestellt aus 70 g Früchten je 100g". Im Zutatenverzeichnis steht „70 % Erdbeeren“. Die Nährwerttabelle zeigt jedoch 47 Gramm Zucker je 100 Gramm. […] Meiner Rechnung nach kann der tatsächliche Erdbeeranteil bei diesem Zuckergehalt aber höchstens 50 Gramm betragen. Wie passen die Zahlen zusammen?
Verbraucherin aus Bredstedt vom 05.03.2026
Antwort
Die Angaben können stimmen. Die Mengenangabe der Früchte und die Angaben in der Nährwerttabelle werden auf unterschiedliche Weise ermittelt. Die Zahlen sind nicht vergleichbar und lassen sich nicht addieren.
In der Lebensmittelinformationsverordnung ist festgelegt, dass Hersteller die prozentualen Mengen der Zutaten kennzeichnen müssen, die in der Bezeichnung genannt oder auf der Verpackung abgebildet oder hervorgehoben sind. Dabei müssen sie die Menge der Zutat in Prozent zum Zeitpunkt der Verwendung angeben. Bei Lebensmitteln, die während der Herstellung Wasser verlieren, muss sich die prozentuale Angabe auf das Enderzeugnis beziehen.
Die Angabe „70 % Erdbeeren“ im Zutatenverzeichnis bedeutet also: Der Hersteller hat 70 Gramm frische Erdbeeren eingesetzt, um 100 Gramm Fruchtaufstrich herzustellen. Verbraucher:innen sollen mit dieser Angabe die Qualität ähnlicher Produkte vergleichen können.
Die Rechnung lautet also: 70 g Erdbeeren ÷ 100 g Fruchtaufstrich × 100 % = 70 %
Die Nährwerte beziehen sich auf das Enderzeugnis. Sie geben Auskunft über die Menge günstiger und weniger günstiger Inhaltsstoffe des Lebensmittels. Hier wird bei „davon Zucker“ der zugesetzte Zucker und der Zucker aus Erdbeeren zusammengezählt. In frischen Erdbeeren liegt der Zuckeranteil bei fünf Gramm. Durch das Einkochen erhöht er sich etwas.
Ein Zuckeranteil von 47 Gramm pro 100 Gramm in einem Fruchtaufstrich aus 70 Gramm Früchten ist somit realistisch.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist ein Hinweis wie „hergestellt aus 70 g Erdbeeren je 100 g“ besser verständlich als die reine Prozentangabe. Er sollte nicht nur für Konfitüre, sondern auch für Fruchtaufstriche verpflichtend sein.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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