Warnhinweis auf Bonbons mit Sorbit fehlt
Frage
Ich habe Pfefferminzbonbons gekauft, die laut Zutatenverzeichnis hauptsächlich aus Zucker, dem "Stabilisator" Sorbit (E420) und Maltodextrin bestehen. Laut Nährwerttabelle enthalten sie 97 Gramm Kohlenhydrate, davon 86 Gramm Zucker. Der Sorbitgehalt dürfte deutlich über zehn Prozent liegen, dennoch fehlt ein Warnhinweis, dass Sorbit abführend wirken kann. Müsste der nicht draufstehen?
Verbraucher aus Bredstedt vom 04.07.2026
Antwort
Weder die Zutatenliste noch die Nährwerttabelle geben in diesem Fall Auskunft über den Sorbitgehalt. Es ist aber richtig: Liegt der Sorbitgehalt über zehn Prozent, muss der Anbieter einen entsprechenden Warnhinweis aufdrucken. Umgekehrt: Fehlt der Warnhinweis, müsste der Sorbitgehalt bei maximal zehn Prozent liegen.
Für Sorbit ist keine Mengenkennzeichnung erforderlich. Dass der Zusatzstoff an zweiter Stelle im Zutatenverzeichnis steht, zeigt nur, dass er mengenmäßig den zweitgrößten Anteil im Produkt hat – nach dem Zucker. An dritter Stelle folgt Maltodextrin.
Die Nährwerttabelle zeigt 97 Gramm Kohlenhydrate, davon 86 Gramm Zucker an. Da Sorbit zwar als Kohlenhydrat, aber nicht als Zucker zählt, kann der Sorbitgehalt bei maximal elf Prozent liegen (97 minus 86 = 11). Ein Teil dieser elf Gramm Kohlenhydrate entfällt aber auch auf Maltodextrin. Dieser Stoff ist ein Kohlenhydratgemisch, das nur zum Teil als Zucker zählt. Es ist daher durchaus möglich, dass der Sorbitanteil der Bonbons unter zehn Prozent liegt.
Sorbit ist ein Zusatzstoff, der meist als Süßungsmittel eingesetzt wird und zu den „mehrwertigen Alkoholen“ zählt. Wie Sie richtig schreiben, müssen Lebensmittel, denen mehr als zehn Prozent mehrwertige Alkohole zugesetzt wurden, den folgenden Warnhinweis tragen: „kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit lässt die Zutatenliste nicht vermuten, dass ein Kennzeichnungsfehler vorliegt. Bei einem konkreten Verdacht, könnte nur eine Untersuchung im Labor zeigen, wie hoch der Sorbitgehalt der Bonbons tatsächlich ist. Solche Untersuchungen führt beispielsweise die Lebensmittelüberwachung durch.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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