Das ärgert beim Einkauf:

Enttäuschend wenig Feigen in „Snack Balls Feige“ von Govinda

Die abgebildete Feige und der Produktname lassen Feigen als Hauptbestandteil der Fruchtkugeln erwarten. Tatsächlich stecken viermal so viel Datteln wie Feigen in den Kugeln.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die Schauseite der Verpackung lässt mit dem Namen „Bio Snack Balls Feige“ und der abgebildeten Feige erwarten, dass Feigen im Konfekt dominieren. Tatsächlich stecken mit 63 Prozent fast viermal so viel Datteln wie Feigen in den Kugeln. Sie tauchen an erster Stelle in der Zutatenliste auf, sind auf der Schauseite jedoch gar nicht erwähnt. Die Zusammensetzung der Fruchtkugeln passt daher nicht zur Gestaltung der Schauseite. 
Govinda sollte den Anteil an Feigen auf der Schauseite angeben und deutlich machen, dass Datteln die Basis für die Snack Balls sind. 

Der Snack lässt vermuten, dass die Kugeln aus Feigen bestehen. Jedoch sind laut Zutatenverzeichnis nur 16 % Feigen darin, dafür 63 % Datteln. Das verleitet meines Erachtens zu Irreführung und ist auch dahingehend relevant, da Datteln Sorbit enthalten, Feigen nicht.
Verbraucher aus Halle vom 21.05.2026

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Gestaltung der Verpackung passt nicht zur tatsächlichen Zusammensetzung. 
Die Fruchtkugeln enthalten unerwartet viermal so viel Datteln wie Feigen.
 

Darum geht’s:

Govinda bietet „Fruchtkugeln“ mit dem Namen „Bio Snack Balls Feige“ an. Die Schauseite der Verpackung zeigt das Produkt sowie eine Feigenhälfte. Die Rückseite bezeichnet das Produkt als „Fruchtkonfekt mit Feigen“. Die Zutatenliste führt an erster Stelle 63 Prozent Datteln und danach 16 Prozent Feigen auf. Als weitere Frucht nennt die Zutatenliste sechs Prozent Aprikosen.

Früchte enthalten natürlicherweise je nach Art unterschiedliche Mengen an Sorbit. Die Fruchtzusammensetzung beeinflusst somit den Sorbitgehalt im Produkt. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Verpackung vermittelt eine falsche Zusammensetzung. Die Schauseite gibt keinen Anlass mit Datteln als Basiszutat und nur 16 Prozent Feigen zu rechnen. Hinzu kommt, dass die Fruchtzusammensetzung auch den natürlichen Gehalt an Sorbit im Produkt bestimmt. Denn dieser hängt von der Fruchtart ab. Für Menschen, die Sorbit nur in geringen Mengen vertragen, kann die Fruchtzusammensetzung eines Produkts daher eine wichtige Information und kaufentscheidend sein.

Fazit:

Govinda sollte den Anteil an Feigen auf der Schauseite angeben und deutlich machen, dass Datteln die Basis für die Snack Balls sind. 

Stellungnahme de der Govinda Natur GmbH, Neustadt/Wstr.

Kurzfassung:
Die „Snack Balls Feige“ stellen die Feige als geschmacksprägende Zutat heraus, während Datteln die Basis der Rezeptur bilden. Gerade in Abgrenzung zur „Snack Balls Dattel“ der gleichen Reihe, ist dies wichtig. Die Zusammensetzung ist transparent auf der Rückseite der Verpackung gekennzeichnet. Wir prüfen derzeit, ob die Darstellung weiter präzisiert werden kann. 

Ergebnis

Die Firma hat zugesagt die Gestaltung zu prüfen.