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Schwarze Karotte als färbendes Lebensmittel

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Schwarze Karotte als färbendes Lebensmittel

Frage 

Bei einem Getränk ist in der Zutatenliste Schwarztee-Extrakt und schwarzes Karottensaftkonzentrat aufgeführt. Die Frage ist: Wofür braucht man diese Zutaten? Meiner Meinung nach zum Färben des Getränks. Wenn dieses der Fall ist, müssen diese Zutaten dann nicht als färbendes Lebensmittel gekennzeichnet werden, wie zum Beispiel bei einer Salami, in der Rote Beete eingesetzt wird?

Antwort

Schwarztee-Extrakt ist eine übliche geschmacksgebende Zutat in Getränken. Schwarzes Karottensaftkonzentrat könnte als färbendes Lebensmittel zugesetzt worden sein. 
Färbende Lebensmittel müssen nicht gesondert gekennzeichnet werden. Es genügt, sie mit ihrer Bezeichnung, in diesem Fall „schwarzes Karottensaftkonzentrat“, aufzuführen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich tatsächlich um Lebensmittel und nicht um Farbstoffe handelt. 
Ob eine Zutat noch als Lebensmittel angesehen werden kann und nicht als Farbstoff gilt, hängt auch davon ab, ob und wie stark sie bearbeitet wurde. Mit dieser Frage hat sich unter anderem der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) beschäftigt und ist zu folgendem Schluss gekommen: Wurde die Zutat mit einem lebensmitteltechnischen Verfahren behandelt, das die charakteristischen Eigenschaften des Ausgangslebensmittels,  zum Beispiel Geruch, Geschmack und insbesondere Farbe, gezielt und irreversibel verändern soll, zählt es nicht mehr als färbendes Lebensmittel, sondern als Zusatzstoff. In diesem Fall benötigt es eine Zulassung laut Zusatzstoffverordnung und müsste entsprechend gekennzeichnet werden.    
Ein Farbstoff muss im Zutatenverzeichnis mit dem Klassennamen sowie entweder der Substanzbezeichnung oder der E-Nummer angegeben werden. Korrekt wäre also die Angabe „Farbstoff E 160a“ oder „Farbstoff Carotin“. 
Beim färbenden Lebensmittel wäre die korrekte Angabe beispielsweise „schwarzes Karottensaftkonzentrat“.
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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