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Müssen Pinienkerne als Allergene gekennzeichnet werden?

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Müssen Pinienkerne als Allergene gekennzeichnet werden?

Frage 

Wie ist die Kennzeichnung bei Pinienkernen und deren Pflanze? Ich war in einem Restaurant essen und bekam als Beilage einen Salat. Kurz nachdem ich diesen gegessen hatte, habe ich so starke Reaktionen gezeigt, wie ein Allergiker, der keine Nüsse verträgt. Wir haben uns natürlich gleich informiert, was in dem Salat zugeführt wurde, doch das konnte uns nicht helfen. Also haben wir lange nicht herausbekommen, woran es lag, bis ein Zufall mich darauf brachte. Ich reagiere auf Pinie (Kerne und Pflanze). Also bin ich zum nächsten Lebensmittelladen und habe die Flüssigkeit gesucht, die im Salat war. Es war keine Kennzeichnung vorhanden, dass dort gemahlene Pinienkerne enthalten sind. Muss man das nicht auch als Allergene auszeichnen?

Antwort

Nein, Pinienkerne zählen nicht zu den kennzeichnungspflichtigen Allergenen und müssen im Restaurant nicht gekennzeichnet werden. Bei verpackten Lebensmitteln müssten die Kerne aber im Zutatenverzeichnis stehen. 

Laut der EU-Lebensmittelinformationsverordnung müssen nur die 14 häufigsten Allergene entsprechend gekennzeichnet werden. Die kennzeichnungspflichtigen Nüsse sind namentlich aufgeführt: Es sind nur Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien und Macadamianüsse. Die Auflistung ist abschließend, das heißt, andere Nussarten müssen nicht als Allergene gekennzeichnet werden. 

Im Restaurant erfahren Sie daher nicht, ob eine Speise Pinienkerne enthält. Anders ist es bei verpackten Lebensmitteln wie bei der von Ihnen erwähnten Salatsauce: Hier müssen alle verwendeten Zutaten im Zutatenverzeichnis stehen.

Nach Auffassung von Lebensmittelklarheit sollte der Gastwirt oder die Gastwirtin Sie aber auf Nachfrage darüber informieren können, ob bestimmte Zutaten in den Speisen enthalten sind. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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