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Koffeinkennzeichnung bei einem Pflanzenpulver

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Koffeinkennzeichnung bei einem Pflanzenpulver

Frage 

Ich hatte mal Herzrhythmusstörungen und trinke deswegen keine Getränke mit Koffein. Nun habe ich ein Nahrungsergänzungsmittel mit Matchapulver gekauft, es wird als Getränk angerührt. Woran erkenne ich, ob es viel Koffein hat und damit für mich ungeeignet ist? 

Verbraucherin aus Friedrichshafen vom 30.03.2026

Antwort

Da das Nahrungsergänzungsmittel Matchapulver enthält, können Sie davon ausgehen, dass auch Koffein enthalten ist. Leider gibt es in diesem Fall keine Verpflichtung, die Koffeinmenge zu kennzeichnen. 

Für die Kennzeichnung von Koffein in Lebensmitteln gibt es spezielle Kennzeichnungsvorschriften: 

  • Bei Getränken oder Getränkepulvern mit einem Koffeingehalt von mehr als 150 Milligramm pro Liter muss ein Hinweis auf den erhöhten Koffeingehalt auf dem Etikett stehen, gefolgt von dem Koffeingehalt in Milligramm pro 100 Milliliter. Ist kein Hinweis auf dem Etikett, liegt der Koffeingehalt bei maximal 150 Milligramm pro Liter zubereitetem Getränk. Bei Getränken auf Basis von Tee oder Kaffee darf der Hinweis fehlen, wenn dies in der Bezeichnung zu erkennen ist. 
  • Bei anderen Lebensmitteln als Getränken müssen ein entsprechender Hinweis sowie der Koffeingehalt nur dann auf dem Etikett stehen, wenn dem Lebensmittel (reines) Koffein zu physiologischen Zwecken zugegeben wurde. Die Zugabe koffeinhaltiger Zutaten wie Matchapulver hingegen ist nicht kennzeichnungspflichtig. 

Da das von Ihnen genannte Lebensmittel als Nahrungsergänzungsmittel und nicht als Getränk verkauft wird, fällt es unter die zweite Regelung. Ein Hinweis ist aus rechtlicher Sicht nicht erforderlich, da kein Koffein, sondern nur koffeinhaltiges Matchapulver zugegeben wurde. 

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Regelung nicht verbraucherfreundlich. Verbraucher:innen sollten bei allen Lebensmitteln einschließlich Getränken den Koffeingehalt erfahren, wenn diese Koffein als solches oder koffeinhaltige Zutaten enthalten. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V. 

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

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