Neurobites entfernt Abbildung mit haarsträubendem Produktvergleich
Die Firma hat das Produkt mit den kritisierten Aussagen/Bildern aus dem Handel genommen.
Zusammenfassung
Die Firma Neurobites bietet Koffein-Kaugummis mit dem Produktnamen „Focus und Energy Gum“ an. Als Tagesdosierung nennt sie zwei Kaugummis mit je 37,5 Milligramm Koffein. Zum Zeitpunkt der Beschwerde bewirbt sie in einer Tabelle die Vorteile von Neurobites gegenüber Energydrinks und Kaffee.
Doch die Angaben in der Tabelle beruhten auf falschen Annahmen: So verglich die Firma 10 Kaugummis mit insgesamt 375 Milligramm Koffein – also 5 Tagesportionen – mit einer Tasse Kaffee oder einem Energydrink. Das allein ging nicht. Unter „Kosten pro Tag“ berechnete sie dagegen den Preis von zwei Kaugummis – nur dann sind die Kaugummis günstiger. Außerdem ging die Firma offenbar davon aus, dass Kaffee und Energydrinks Zucker und Aspartam enthalten und deshalb über 100 Kilokalorien pro Portion liefern.
Neurobites hat Korrekturen an der Website vorgenommen und inzwischen die Tabelle entfernt.
Beschwerde
Beim Angebot „Neurobites® Focus & Energy Gum“ ist das 3. Bild auf der Produktseite ein Vergleich und auch auf Instagram wird damit geworben.
Dabei wird der Koffeingehalt pro „Bag“ angegeben, das entspricht allerdings 5 Tagesportionen. Der Preis pro Tagesportion ist dann auf 2 Kaugummis gerechnet. Dass Beides so in der gleichen Tabelle steht, finde ich irreführend.
Zudem enthält Kaffee auch keinen Zucker und kein Aspartam. Ebenso gibt es viele Energydrinks ohne Zucker und Aspartam. Mit „aspartamfrei“ zu werben und dann andere Süßstoffe zu nehmen, ist auch fraglich.
Kaffee ist außerdem auch fast kalorienfrei und auch Energydrinks gibt es fast ohne Kalorien.
Die Preise für Energydrinks und Kaffee finde ich auch etwas hoch angesetzt.
Im Allgemeinen suggeriert die Tabelle eine Überlegenheit, die ich unter fairen Bedingungen nicht gegeben sehe.
Verbraucher aus Wolfhagen vom 21.02.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website
Unsäglich: Die angeblichen Vorteile von Koffein aus Kaugummis gegenüber Koffein aus Kaffee und Energydrinks beruhen auf ungleichen Voraussetzungen und falschen Annahmen.
Darum geht’s:
Die Firma Neurobites bietet auf ihrer Website tryneurobites.com Koffein-Kaugummis an. Sie heißen „Focus & Energy Gum“ und werden mit zahlreichen positiven Wirkungen beworben, zum Beispiel
- „funktionelle Kaugummis, die deine mentale Klarheit unterstützen“
- „schneller Effekt in Minuten“
- „klarer Fokus ohne Nervosität“.
Unter dem Titel „Warum Neurobites die beste Wahl ist“ veröffentlicht sie einen Vergleich mit Energy Drinks und Kaffee. Dabei vergleicht sie 10 Kaugummis mit insgesamt 375 Milligramm Koffein mit Energydrinks und Kaffee mit jeweils 80 Milligramm Koffein. Die Tagesdosis der Kaugummis gibt sie jedoch mit 2 Kaugummis an. Der Vergleich stellt die Kaugummis durchweg positiv dar. Er vermittelt jedoch unter anderem, dass Kaffee und Energydrinks sowohl den Süßstoff Aspartam als auch Zucker enthalten und über 100 Kilokalorien pro Portion liefern. Der Preisvergleich bezieht sich dagegen offenbar auf zwei Kaugummis zu 0,83 Euro, während Energydrinks mit 2 Euro und Kaffee mit 3 Euro angesetzt werden.
Die Kaugummis werden als „Supplements“ verkauft, also als Nahrungsergänzungsmittel. Als „aktive Inhaltsstoffe“ kennzeichnet die Firma Ginsengwurzel- und -blattextrakt, Guaranasamen-Extrakt, Vitamin B5, Vitamin B6 und Koffein. Unter „Hinweis zum Verzehr“ sind täglich zwei Kaugummis angegeben. Außerdem heißt es: „Der Verzehr von mehr als 2 Kaugummis pro Tag wird nicht empfohlen.“ Zwei Kaugummis enthalten insgesamt 75 Milligramm Koffein. Der Verbraucher empfindet insbesondere den Vergleich zu anderen Koffeinquellen als unfair.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften und die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben. Unternehmen dürfen nur damit werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Claims, die einen positiven Effekt von Koffein auf die körperliche Leistungsfähigkeit, eine gesteigerte Aufmerksamkeit oder eine verzögerte Ermüdung behaupten, wurden von der EU-Kommission abgelehnt. Sie dürfen nicht verwendet werden.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Vergleich der Kaugummis mit Kaffee und Energydrinks spiegelt falsche Tatsachen vor. Schon allein, dass der Koffeingehalt von 5 Tagesrationen mit insgesamt 10 Kaugummis mit einem einzigen Getränk – Energydrink oder Kaffee – verglichen werden, macht die Darstellung untauglich. Dazu kommt die Unterstellung, dass beide Vergleichsgetränke sowohl Zucker als auch Aspartam enthalten sollen. Geht es um die Kosten, erfolgt der Vergleich plötzlich anhand von zwei Kaugummis, die günstiger sind als die beiden Vergleichsgetränke, die willkürlich mit zwei und drei Euro angesetzt werden.
Der Verbraucher fasst treffend zusammen, dass die Tabelle eine Überlegenheit suggeriert, die unter fairen Bedingungen nicht gegeben ist.
Der Redaktion von Lebensmittelklarheit ist weiterhin aufgefallen, dass die Firma Neurobites mit Wirkungen auf das Nervensystem wirbt, wie Aufmerksamkeit, Leistungsfähigkeit und Wirkungen auf das Kurzzeitgedächtnis. Tatsächlich hat die EU-Kommission alle eingereichten gesundheitsbezogenen Angaben zu Koffein verboten. Firmen dürfen nicht mit gesundheitlichen Wirkungen für Koffein oder koffeinhaltige Lebensmittel werben. Das trifft auch auf Ergebnisse eigener Studien zu, wenn diese sich auf gesundheitliche Wirkungen beziehen. Bereits der Produktname „Focus und Energy Gum“ ist nicht zulässig.
Fazit:
Die Firma Neurobites sollte die Vergleichstabelle und alle gesundheitsbezogenen Angaben von der Website entfernen. Außerdem sollte sie die Kaugummis umbenennen.
Stellungnahme der Neurobites GmbH, Hamburg
Kurzfassung:
Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben die Kritik zur Vergleichstabelle aufgenommen und bereits eine Überarbeitung eingeleitet. Insbesondere werden die Bezugsgrößen künftig einheitlich dargestellt. Zudem wird die Darstellung von Vergleichsprodukten überprüft und angepasst, um eine klarere und für Verbraucher besser verständliche Information sicherzustellen.
Ergebnis
Die Firma Neurobites hat die Tabelle entfernt.
Unabhängig davon bewirbt die Firma die koffeinhaltigen Kaugummis unverändert mit zahlreichen gesundheitsbezogenen Angaben. Koffein in Lebensmitteln darf aber nicht mit gesundheitlichen Wirkungen beworben werden.
Die Fachredaktion von Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über das Produktangebot und die Werbung informiert.







