Kennzeichnung von Knoblauch und Zwiebeln als Allergen
Frage
Ich habe eine Allergie gegen Zwiebeln, Knoblauch und Schnittlauch, also gegen alliumhaltige Gewächse. Das Problem ist, dass diese Pflanzen im Zutatenverzeichnis unter „Kräuter“ oder und „Gewürze“ zusammengefasst werden dürfen. Wie kann ich denn herausfinden, was hinter „Gewürze“ oder „Kräutern“ steckt?
Verbraucherin aus Eberswalde vom 15.06.2026
Antwort
Leider müssen Hersteller diese Information nicht angeben, denn weder Knoblauch noch Zwiebeln oder Schnittlauch zählen zu den kennzeichnungspflichtigen Allergenen. Möglicherweise gibt Ihnen der Hersteller auf Nachfrage freiwillig Auskunft.
Wie Sie richtig schreiben, dürfen Kräuter oder Gewürze, die nicht mehr als zwei Gewichtsprozent des Lebensmittels ausmachen, unter den Bezeichnungen „Kräuter“, „Kräutermischung“, „Gewürze“ oder „Gewürzmischung“ zusammengefasst werden.
Eine Ausnahme besteht für die 14 häufigsten Allergene, darunter beispielsweise Sellerie. Diese müssen in jedem Fall gekennzeichnet werden. Knoblauch, Zwiebeln und Schnittlauch zählen allerdings nicht dazu.
Für Sie bedeutet das: In der Zutat „Gewürze“ können tatsächlich Knoblauch und/ oder Zwiebeln stecken. In „Kräutern“ kann Schnittlauch enthalten sein. Als Allergikerin müssen Sie Lebensmittel mit diesen Zutaten leider meiden.
Ihre Anfrage und Meldungen anderer Verbraucher:innen zeigen, dass diese Regelung wenig verbraucherfreundlich ist. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten solche Ausnahmen gestrichen werden und Hersteller alle Zutaten im Zutatenverzeichnis namentlich aufführen müssen.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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