Unerwartet steckt Weizenmehl in den Dinkel Wraps von Mestemacher
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Mestemacher bewirbt seine „Bio Dinkel Wraps“ auf der Schauseite mit „100 % Dinkel“. Tatsächlich enthält das Produkt durch den Einsatz von Weizensauerteig auch Weizenmehl. Dies wird lediglich beim Blick ins Kleingedruckte auf der Rückseite klar.
Mestemacher sollte auf die Werbung mit „100 % Dinkel“ verzichten oder die Zutaten an die Produktgestaltung anpassen.
Beschwerde
Ich möchte Sie auf eine Fehlkennzeichnung der Mestemacher GmbH hinweisen. Es handelt sich um das Produkt „Italienische Bio Dinkel Wraps“.
Hier widersprechen sich Werbung und Zutaten massiv: Verpackung und Onlineshop werben mit „aus 100 % biologischem Dinkelmehl“. Die Zutatenliste offenbart jedoch „getrockneten Weizensauerteig (Weizenmehl*, ...)“. Die Werbung ist falsch. Für Menschen mit Weizenallergie besteht eine direkte Gesundheitsgefahr.
Den Hersteller habe ich am 28.5. erfolglos kontaktiert. Ich bitte Sie daher höflich, diesen Fall zu prüfen.
Verbraucherin aus Berlin vom 06.06.2026
Für mich liegt hier eine Täuschung vor, da
1) das Produkt eine geänderte Rezeptur hat, auf die nicht hingewiesen wird,
2) diese geänderte Rezeptur gerade bei Allergikern zu schweren Nebenwirkungen führen kann.
Verbraucher aus Andernach vom 29.04.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Ärgerlich: Trotz Versprechen 100 % Dinkel enthält der Dinkel Wrap außer Dinkelmehl getrockneten Weizensauerteig aus Weizenmehl.
Darum geht’s
Mestemacher bewirbt seine „Italienischen Bio Dinkel Wraps“ auf der Schauseite in weißer Schrift auf rotem Untergrund mit „100 % Dinkel“. In winziger weißer Schrift auf schwarzem Untergrund steht darunter „im Getreideanteil“. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Dinkelmehlfladen mit nativem Olivenöl extra“.
Erst ein Blick in die Zutatenliste lässt erkennen, dass das Produkt neben Dinkelmehl getrockneten Weizensauerteig (aus Weizenmehl und Wasser) enthält.
Das ist geregelt:
Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Laut den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck des deutschen Lebensmittelbuchs muss Brot und Kleingebäck mindestens 90 Prozent Dinkel enthalten, wenn in der Bezeichnung Dinkel genannt wird. Wraps zählen zum Kleingebäck.
Zum Getreideanteil zählen nach den Leitsätzen Erzeugnisse aus gereinigtem Getreide wie Mehl, Flocken und Speisekleie.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Bereits der Produktname weist ausschließlich auf Dinkel als enthaltene Getreideart hin. Die Annahme, dass es sich um ein reines Dinkelprodukt handelt, wird durch die Werbung mit „100 % Dinkel“ verstärkt.
Dass tatsächlich auch Weizenmehl enthalten ist, ist nicht zu erwarten. Das wird auf der Schauseite des Produktes nicht deutlich.
Fazit:
Mestemacher sollte auf die Werbung mit „100 % Dinkel“ verzichten oder die Zutaten an die Produktgestaltung anpassen.
Stellungnahme der Mestemacher GmbH, Gütersloh
Text-Ausschnitt aus der Original-Stellungnahme
Wir haben nun erkannt, dass diese Deklaration zu kompliziert ist, und uns zu einer Überarbeitung der Rezeptur entschlossen. Die neue Rezeptur wird vollständig ohne Weizen auskommen und befindet sich derzeit in der finalen Abstimmung. Eine Umsetzung erfolgt zeitnah. Parallel prüfen wir eine entsprechende Anpassung der Auslobung.
Ergebnis
Mestemacher hat angekündigt, in Zukunft auf Weizen zu verzichten. Ein geändertes Produkt liegt Lebensmittelklarheit im Juni 2026 noch nicht vor.




