Pure Nutrition entfernt widersprüchliche Werbung für Proteinpulver
Die Firma hat die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.
Zusammenfassung
Die Firma Pure Nutrition bietet in ihrem Online-Shop Proteinpulver in verschiedenen Geschmacksrichtungen an. Diese bewarb sie unter anderem als „zuckerfrei“ und „allergenfrei“. Zu Molkenprotein als Zutat passte der Hinweis „allergenfrei“ nicht, denn Milch gehört zu den häufigsten Allergenen. Außerdem sind die Pulver bei einem Zuckergehalt zwischen 3 bis 5 Prozent je nach Sorte nicht zuckerfrei.
Im Shop hat die Firma die widersprüchlichen Aussagen korrigiert.
Beschwerde
Ich melde irreführende und gesundheitsgefährdende Angaben auf pure-nutrition.de:
1. Falschclaim „Zuckerfrei“: Das Produkt „PURE Whey Protein“ wird im Shop als „zuckerfrei“ beworben. Laut Nährwerttabelle enthält es jedoch 3,2 g Zucker/100 g (erlaubt nach EU-VO 1924/2006: max. 0,5 g).
2. Gefährlicher Claim „Allergenfrei“: Das Produkt wird als „allergenfrei“ beworben, obwohl Hauptzutat Molkenprotein (MILCH) ist und die Verpackung vor Spuren von Erdnüssen, Fisch, Eiern, Gluten und anderem warnt. Das ist lebensgefährlich für Allergiker.
Der Shop richtet sich explizit an deutsche Kunden (.de-Domain, Euro).
Verbraucher aus Korschenbroich vom 09.08.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website
Prominente Werbung mit „zuckerfrei“ und „allergenfrei“ passt nicht zur Zusammensetzung der Proteinpulver.
Darum geht’s:
Die Firma Pure Nutrition bietet in ihrem Online-Shop Proteinpulver in verschiedenen Geschmacksrichtungen an. Unterhalb der Produktangebote prangen jeweils vor schwarzem Hintergrund die Begriffe glutenfrei, allergenfrei und zuckerfrei. Der Zuckergehalt der Sorte Whitechoc Pineapple liegt laut den Nährwertangaben bei 4,7 Gramm Zucker pro 100 Pulver. Die Abbildung der Verpackungsrückseite zeigt unter anderen das Zutatenverzeichnis. An erster Stelle steht Molkenprotein (aus Milch), wobei Milch als allergene Zutat gefettet ist.
Damit stehen beide Werbeaussagen für die Produkte im Widerspruch zur tatsächlichen Zusammensetzung der Pulver.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Außerdem müssen Informationen über Lebensmittel zutreffend und klar sein.
Die häufigsten Allergene müssen bei Lebensmitteln immer gekennzeichnet werden. Dazu zählen Milchprodukte.
Nach der Health-Claims-Verordnung (HCVO) ist die Werbung mit „zuckerfrei“ nur erlaubt, wenn das beworbene Lebensmittel nicht mehr als 0,5 Gramm Zucker je 100 Gramm oder 100 Milliliter enthält.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Prominente Hinweise wie „zuckerfrei“ oder „allergenfrei“ für die Pulver müssen stimmen. Es kann nicht sein, dass sich erst beim genauen Lesen der Angebote Widersprüche bei Nährwerten und Zutaten offenbaren. Das ist unseriös.
Zusätzlich sind der Fachredaktion von Lebensmittelklarheit weitere Kennzeichnungsmängel aufgefallen, beispielsweise wirbt die Firma unzulässig mit gesundheitlichen Wirkungen von Protein. Zudem fehlt beim Produktangebot die Füllmenge.
Fazit:
Die Firma sollte sämtliche nichtzutreffenden Werbeaussagen entfernen. Außerdem sollte sie nur zugelassene Protein-Claims verwenden und die fehlende Füllmengeangabe ergänzen.
Stellungnahme der Pure Nutrition.de Sp. z o.o., Warschau
Kurzfassung
Pure-nutrition.de hat die beanstandeten Angaben geprüft und korrigiert. Die Claims „zuckerfrei“ und „allergenfrei“ sowie die kritisierten gesundheitsbezogenen Aussagen wurden entfernt. Die Nettofüllmenge wird nun deutlich angegeben. Zusätzlich werden weitere Produktseiten auf missverständliche Angaben überprüft.
Ergebnis
Die Firma hat die widersprüchliche Werbung zu Zucker und Allergenen auf der Website korrigiert. Auch zusätzlich aufgefallene Aspekte darunter unzulässige Gesundheitswerbung für Protein hat die Firma entfernt.







