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Kennzeichnung von Essen bei einer Mitgliederveranstaltung

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Kennzeichnung von Essen bei einer Mitgliederveranstaltung

Frage 

Unser Golfclub verlangt für Mitgliederveranstaltungen inklusive Essen zum Beispiel 25 Euro. Bei der Anmeldung weiß ich aber nicht, wie hoch der Anteil für das Essen ist und was ich zu essen bekomme. 
Der Club ist gemeinnützig und hat das Golfrestaurant verpachtet. Es gibt derzeit keinerlei Kennzeichnung der Speisen und Getränke. Ist diese Art des Verkaufs in Ordnung?

Antwort 

Die Betreiber des Golfrestaurants sind Lebensmittelunternehmer und müssen ihre Speisen kennzeichnen. Speziell für die Mitgliederveranstaltung könnten aber besondere Bedingungen gelten.  

Auch wenn der Golfclub gemeinnützig ist: Ist das Restaurant verpachtet, so handelt dessen Betreiber als Lebensmittelunternehmer. Anders als zum Beispiel bei privatem Kuchenverkauf auf einem Schulfest, bietet die Gaststätte regelmäßig Speisen an. Der Betreiber ist daher verpflichtet, die Speisen zu kennzeichnen – beispielsweise die Preise, die Allergene und bestimmte Zusatzstoffe. Gehen Sie in dem Restaurant einfach essen, so muss der Betreiber die Informationen vor der Bestellung zur Verfügung stellen. 

Allerdings handelt es sich in Ihrem Fall nicht um eine gewöhnliche Essensbestellung. Ihren Schilderungen zufolge berechnet der Verein den Beitrag von 25 Euro nicht als Preis für das Essen, sondern als Eintrittspreis für die Mitgliederveranstaltung, die ein Essen beinhaltet. In diesem Fall genügt es, die Informationen zu den Speisen vor Ort zur Verfügung zu stellen.    

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit wäre es im Sinne der Mitglieder, wenn der Veranstalter vorab über das Essen informiert. Er ist aber nicht dazu verpflichtet. Wenn Sie bestimmte Allergene meiden müssen oder nur vegetarisch essen, können Sie den Veranstalter vorab darüber informieren und darum bitten, ein entsprechendes Essen zu erhalten. 
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Durchschnitt: 5 (2 Stimmen)
Micha
03.01.2025 - 09:12

Einfach mal das Thema bei der nächsten Mitgliederversammlung ansprechen. Dazu muss man natürlich hingehen und sich offen zeigen. Mögen nicht alle, vor Ort wird immer schön mit dem Strom geschwommen!

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