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Kennzeichnung bei Plätzchenverkauf für den Kindergarten

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Kennzeichnung bei Plätzchenverkauf für den Kindergarten

Frage 

Wir möchten einen Plätzchenverkauf für den Kindergarten machen. Die Tüten sollen in unserem Dorfladen ca. drei Wochen lang verkauft werden. Welche Kennzeichnungen sind hierfür wichtig und muss ich hier überhaupt Allergenhinweise geben?

Antwort

Ohne die Hersteller oder die Hintergründe des Verkaufs zu kennen, ist die Frage schwer zu beantworten. 

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie als Privatperson die Plätzchen nicht nur einmalig oder gelegentlich, beispielsweise im Rahmen einer Wohltätigkeitsveranstaltung, anbieten, sondern für eine längere Zeit verkaufen, müssen Sie die entsprechenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften einhalten. Sie gelten dann als „Lebensmittelunternehmen“, unabhängig davon, ob Sie mit Ihrer Tätigkeit einen Gewinn erzielen möchten oder nicht. 

In Bezug auf die Kennzeichnung bedeutet das: Sind die Plätzchen vorverpackt, müssen Sie nicht nur die Allergene kennzeichnen, sondern auch einen Großteil der Pflichtangaben. Dies sind zum Beispiel die Nettofüllmenge, die Zutatenliste und das Mindesthaltbarkeitsdatum. Auch den Namen und die Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers müssen Sie nennen.

Sie schreiben nicht, wer die Plätzchen hergestellt hat, aber wir von Lebensmittelklarheit gehen davon aus, dass sie nicht von einem größeren kommerziellen Betrieb stammen. Für handwerklich hergestellte Produkte, die in kleinen Mengen direkt an lokale Einzelhändler abgegeben werden, gilt nämlich für die Kennzeichnung zumindest eine Ausnahme: Sie brauchen in diesem Fall auf den Plätzchen keine Nährwertkennzeichnung anzubringen. 

Die Ausnahmeregelung – also die einmalige oder gelegentliche Abgabe von Lebensmitteln durch Privatpersonen – betrifft zum Beispiel den Verkauf von selbst gebackenem Kuchen bei einem Schulfest. Hier bestehen keine Informationspflichten, auch keine Pflicht zur Information über Allergene. 

Welche Informationen auf einer Lebensmittelverpackung zu finden sein müssen, können Sie hier nachlesen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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