Fragen & Antworten

Kann Knoblauch auch unter „Gewürze“ fallen?

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Was kann sich hinter „Gewürzen“ verstecken?

Frage 

Können Knoblauch oder Knoblauchgranulat im Zutatenverzeichnis auch unter „Gewürze“ fallen?

Verbraucherin aus Wiesbaden 09.10.2026

Antwort

Ja, wenn der Anteil der Gewürze im Produkt höchstens zwei Prozent beträgt. Liegt der Anteil höher, müssen die Gewürze einzeln benannt werden. 

Gewürze können zu der Angabe „Gewürze“ oder „Gewürzmischung“ zusammengefasst werden, wenn ihr Anteil im Produkt höchstens zwei Prozent beträgt. Es ist in diesen Fällen nicht erforderlich, die einzelnen Gewürze zu nennen. 

Es gibt aber eine Ausnahme für Allergene: Die Allergene Sellerie und Senf müssen in jedem Fall einzeln aufgeführt und im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden, auch wenn sie nur zu einem geringeren Anteil enthalten sind.

Knoblauch zählt als Gewürz, aber nicht zu den kennzeichnungspflichtigen Allergenen. Ein Produkt könnte also Knoblauch enthalten, wenn in der Zutatenliste nur „Gewürze“ steht. Besteht ein Knoblauchgranulat ausschließlich aus (getrocknetem) Knoblauch, darf es ebenfalls unter „Gewürze“ zusammengefasst werden. 

Sind in einem Gewürz hingegen weitere Zutaten, beispielsweise Trägerstoffe wie Maltodextrin enthalten, so müssen diese Zutaten einzeln gekennzeichnet werden. 
Fragen und Meldungen bei Lebensmittelklarheit zeigen, dass diese Regelung wenig verbraucherfreundlich ist. Aus unserer Sicht sollten solche Ausnahmen gestrichen werden und alle Zutaten im Zutatenverzeichnis aufgeführt werden müssen. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V. 

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

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Durchschnitt: 4.5 (8 Stimmen)
Christian Münkel
23.05.2025 - 11:06

Und wie sieht es mit Chili und Pfeffer aus? Können sich diese als Geheimzutat hinter "Gewürze" verstecken auch wenn sie zu einem geringeren Teil im Produkt sind?

Lebensmittelklarheit
27.05.2025 - 09:58

Ja, wenn der Anteile der Gewürze insgesamt weniger als zwei Prozent ausmacht, können auch Chili oder Pfeffer enthalten sein. Liegt der Anteil der Gewürze insgesamt höher, müssen die Gewürze einzeln namentlich aufgeführt werden.

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