Heringsfilets mit nur 54 Prozent Fischanteil – ist das okay?
Frage
Ich habe eine Dose Bratheringsfilets gekauft. Darauf steht 54 Prozent Bratheringsfilets, 41 Prozent Marinadenaufguss und 4 Prozent marinierte Zwiebeln. Bei Ihnen habe ich aber gelesen, dass Heringsfilets 60 Prozent Fisch enthalten müssen. Ist die Regelung relativ neu oder gilt sie nicht für Bratheringsfilets?
Verbraucher aus Rheinland-Pfalz vom 14.04.2026
Antwort
Tatsächlich gelten für Bratheringsfilets andere Regeln. Der Anteil an Bratfisch beträgt bei solchen Erzeugnissen üblicherweise mindestens 50 Prozent. Der Fischgehalt in Ihrem Produkt entspricht daher den Leitsätzen für Fischerzeugnissen.
Die Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse beschreiben die übliche Zusammensetzung verschiedener Produkte. Sie unterscheiden unter anderem zwischen folgenden Erzeugnissen:
- Bei Heringsfilets in Öl, eigenem Saft oder Aufgussflüssigkeit beträgt der Fischanteil mindestens 75 Prozent.
- Bei Heringsfilets in Soßen oder Cremes liegt der Fischanteil üblicherweise bei mindestens 60 Prozent.
- Bei Bratfischerzeugnissen wie Bratheringsfilets beträgt der Bratfischanteil üblicherweise mindestens 50 Prozent
Das von Ihnen beschriebene Produkt mit einem Anteil von 54 Prozent Bratheringsfilets erfüllt daher die Kriterien der Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse. Leitsätze sind rechtlich nicht bindend. Sie werden aber von allen Beteiligten als Orientierungshilfe für übliche Bezeichnungen und Zusammensetzungen von Lebensmitteln genutzt.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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